So funktioniert’s
1. Dokumente oder Rechnung hochladen
Sie laden Ihre offenen Dokumente und Rechnungen einfach hoch und alle notwendigen Daten werden automatisch erkannt.
2. Vorgehen festlegen
Sie bestimmen, wie wir Ihre Forderung einziehen sollen, also ob außergerichtlich per Aufforderungsschreiben oder direkt im gerichtlichen (Mahn-) Verfahren.
3. Absenden & zurücklehnen
Sie beauftragen den Forderungseinzug über uns und wir übernehmen unmittelbar. Wir kontaktieren Ihren Schuldner und halten Sie automatisch über alle Schritte auf dem Laufenden.
Der Forderungseinzug über paywise
Ihre Vorteile
Legal-Tech unter anwaltlicher Führung
paywise wurde von auf Forderungseinzug spezialisierten Anwälten und Entwicklern gegründet. So bieten wir eine Mischung aus effektiver Automatisierung und rechtlichem Know-How. Unsere angeschlossene Partnerkanzlei vertritt Sie – wenn nötig – vor Gericht.
Flexibel online
Über Dateiupload, Smartphone oder per Datenschnittstelle übersenden Sie uns einfach und unkompliziert Ihre Forderung. Sie bestimmen das Vorgehen und bleiben über alle Schritte Ihres Forderungseinzugs informiert.
Forderungseinzug auf Erfolgsbasis
Bei berechtigten und unbestrittene Forderungen hat der säumige Schuldner die Kosten des Forderungseinzugs zu tragen. Wir sind grundsätzlich für Sie auf Erfolgsbasis tätig. Es fallen lediglich bei Bedarf Vorschüsse für Gerichtsgebühren, die Zwangsvollstreckungen und ggf. Adressermittlungen an.
Kundenbeziehungen erhalten
Mit unserem fair pay Angebot schaffen wir niedrigschwellige Angebote an Ihre Schuldner unterhalb der gesetzlichen Inkasso-Gebühren.
FAQs
Häufige Fragen
Was ist paywise?
Paywise ist ein digitales Inkassounternehmen. Mit unsere Hilfe können Sie Ihre offenen Forderungen und auch Kleinbeträge einziehen lassen – auf Erfolgsbasis. Sie können unser Inkasso ganz einfach beauftragen, innerhalb weniger Minuten und ohne Zahlung von Inkassogebühren.
Paywise ist als Rechtsdienstleistungsunternehmen beim Amtsgericht in München registriert. Außerdem sind wir Mitglied des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Hierdurch stehen wir für faires Inkasso mit höchsten Qualitätsansprüchen.
Bei paywise übermitteln Sie ganz einfach per Rechnungs-Upload, E-Mail oder Datenschnittstelle Ihre unbezahlten Rechnungen. Unsere KI-gestützte Software wertet diese direkt online aus und wir übernehmen sofort.
Wir bearbeiten Ihre Forderung schnell und transparent. Sie bleiben stets über alle Schritte in unserem Login-Bereich informiert.
Unser digitaler Workflow vermeidet zeitraubende Telefonate und Schriftverkehr.
Paywise stellt durch den Einsatz moderner Technologien sicher, dass dies so effizient wie möglich geschieht.
Was kostet das Forderungsmanagement über paywise?
Wir sind für Sie auf Erfolgsbasis bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen tätig, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Alle Kosten des Forderungsmanagements muss Ihr säumiger Schuldner bezahlen.
Wenn wir kein Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn wir die Forderung nicht eintreiben können, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist.
Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht, die Adressermittlung oder Zwangsvollstreckungskosten leisten müssen. Hierfür können wir Vorschüsse verlangen . Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro Gerichtskostenvorschuss an. Für jede Zwangsvollstreckungsmaßnahme müssen Sie mit weiteren 50 bis 70 Euro rechnen. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten.
Als Gegenleistung für unseren erfolgsbasierte Tätigkeit möchten wir, dass Sie mit uns “all the way” gehen. Das heißt, dass sie das Inkassoverfahren mit uns bis zum Ende durchziehen. Wenn Sie das Forderungsmanagement vorzeitig abbrechen ( und beispielsweise keine Gerichtskostenvorschüsse zahlen), können wir keinen Erfolg mehr garantieren. In diesem Fall stellen wir die bis dahin entstandenen Gebühren für das Forderungsmanagement und Auslagen bei Ihnen in Rechnung.
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Fälle übernehmen, die streitig sind, zum Beispiel weil
- der Schuldner den Vertragsschluss bestreitet
- der Schuldner Mängel an Ihrer Leistung geltend macht.
Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich, für Sie eine Lösung mit Ihrem Schuldner zu finden. Wir müssen uns jedoch vorbehalten, Ihnen die angefallenen Inkassogebühren in Rechnung zu stellen. Alles Weitere können Sie unseren AGB entnehmen.
Tipp: Alle wichtigen Informationen zum Ablauf eines Inkassoverfahrens finden Sie hier.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich das Forderungsmanagement beauftragen?
Einen Auftrag zum Forderungsmanagement können Sie grundsätzlich nur bei unbestrittenen und berechtigten Forderungen erteilen. Zudem können nur Unternehmer das Forderungsmanagement von paywise beauftragen.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Leistung vollständig erbracht haben und der Schuldner darf dies nicht bestritten haben. Das wäre der Fall, wenn er behauptet, dass Sie Ihre Leistung nicht oder nicht mangelfrei erbracht haben. Der Schuldner muss sich zudem im Verzug befinden. Hier ist bei Privatpersonen grundsätzlich eine Zahlungserinnerung beziehungsweise Mahnung erforderlich.
Wann ist ein Forderungsmanagement über paywise sinnvoll?
Wenn Sie Ihre Leistung erbracht haben und die Forderung unbestritten ist. Ansonsten ist eine Beauftragung von paywise bei jeder Forderungshöhe sinnvoll – auch bei Kleinstforderungen.
Manchmal kann ein Mahnverfahren aber auch bei voraussichtlich bestrittenen Forderungen zielführend sein. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ist das Mahnverfahren häufig die einzige Möglichkeit, um die drohende Verjährung noch zu verhindern.
Ihr Schuldner hat Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt? Dann kann unsere angeschlossene Partnerkanzlei Sie auch im gerichtlichen Verfahren vertreten.
Wie funktioniert das Forderungsmanagement von paywise?
Sie beauftragen das Forderungsmanagement beziehungsweise das Inkasso einfach und bequem per Upload der offenen Rechnung, per E-Mail oder Datenschnittstelle. Unser KI-gestütztes Upload-System erkennt die benötigten Daten und übernimmt diese automatisch aus den hochgeladenen Dokumenten.
Wir prüfen die übermittelten Daten und in der Regel erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wir versenden dann unmittelbar – oft noch am selben Tag – eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner.
Falls erforderlich oder gewünscht, beantragen wir aber auch sofort einen Mahnbescheid. Bezahlt der Schuldner die Forderung nicht vollständig, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid.Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids leiten wir in Abstimmung mit Ihnen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein. Sollte der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid/Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen, vertreten Sie unsere Rechtsanwälte im gerichtlichen Verfahren.
Kann ich das Forderungsmanagement auch per Datenschnittstelle übermitteln?
Ja. Wenn Sie paywise regelmäßig mit der Einziehung Ihrer offenen Forderungen beauftragen möchten, stellen wir eine Datenschnittstelle zur Verfügung. Sie können die Rechnungsdaten dann direkt aus Ihrem Buchhaltungssystem per REST-API exportieren oder per Excel-Datei übermitteln.
Mit außergerichtlicher Zahlungsaufforderung oder gleich mit dem gerichtlichen Mahnverfahren starten?
Es kann vorkommen, dass wir den Schuldner noch einmal außergerichtlich zur Zahlung auffordern. Alternativ können wir aber auch sofort einen Mahnbescheid beantragen.
Viele Schuldner zahlen erfahrungsgemäß nach der ersten Zahlungsaufforderung innerhalb der gesetzten Frist. In diesem Fall ist die außergerichtliche Zahlungsaufforderung natürlich der bessere Weg. Sie bekommen Ihr Geld möglichst schnell und belasten die Kundenbeziehung wenig.
Einen Mahnbescheid müssen Sie hingegen beantragen, sobald Sie nicht mehr mit einer freiwilligen Zahlung rechnen. In diesem Fall verlieren Sie durch die außergerichtliche Zahlungsaufforderung nur unnötig Zeit. Kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist ist das Mahnverfahren oft die einzige Option, um die drohende Verjährung der Inkassoschulden zu verhindern.
Sind meine Daten sicher?
Als Legal-Tech-Unternehmen legen wir besonderen Wert auf Datenschutz. Ihre Daten werden im Rahmen unserer digitalen Arbeitsprozesse immer in verschlüsselter Form verarbeitet und ausschließlich auf DSGVO-konformen Servern in Deutschland gespeichert.
Alles aus einer Hand
Der Weg zu Ihrem Geld
Wir kümmern uns um alle Schritte im Forderungseinzug.
Von der ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Stufe 1
Post von uns
Häufig genügt schon ein Schreiben von uns als Forderungseinzugsunternehmen, um Ihren Schuldner zur Zahlung zur veranlassen. Um Ihre Kundenbeziehung möglichst zu schonen und den Kunden zu einer schnellen Zahlung zu bewegen, verlangen wir nicht die vollen gesetzlichen Inkasso-Gebühren.
- Schuldner erhält zwei außergerichtliche Aufforderungsschreiben
- Fair-Payment-Ansatz unterhalb der gesetzlichen Gebühren für den Forderungseinzug
- Auf Wunsch auch E-Mails & SMS oder Whatsapp
- Zahlung in den meisten Fällen
Stufe 2
Post vom Mahngericht
Wir kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht bzw. legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert und es kann die Zwangsvollstreckung, beispielsweise durch den Gerichtsvollzieher, durch uns eingeleitet werden.
- Beantragung Mahnbescheid
- Beantragung Vollstreckungsbescheid
- Schuldner widerspricht nicht: Ihre Forderung ist tituliert und es kann direkt die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Stufe 3
Post vom Prozessgericht
Die Angelegenheit geht direkt an das zuständige Amts- oder Landgericht. Hier reichen unsere Anwälte für Sie eine Anspruchsbegründung mit den richtigen Anträgen und Beweisantritten ein. Der Schuldner muss sich nun im Gerichtsverfahren verteidigen. Unsere Anwälte vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht.
- Unsere Partnerkanzlei erstellt auf Wunsch eine Anspruchsbegründung mit den entsprechenden Anträgen
- Die Forderung wird unter Beweisantritt begründet
- Unsere Partnerkanzlei vertritt Sie in der mündlichen Verhandlung vor den Amts- oder Landgerichten
Stufe 4
Zwangsvollstreckung
Ist Ihre Forderung tituliert, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Das heißt die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet. Ggf. muss der Schuldner an Eides statt Auskunft über sämtliche Vermögenswerte geben.
- Gerichtsvollzieher pfändet Vermögen des Schuldners
- Das Konto des Schuldners wird gepfändet
- Schuldner muss eidesstattliche Versicherung abgeben
Forderungsmanagement – professionelle Hilfe bei Zahlungsausfällen
Sie haben Ihren Kunden den Kauf auf Rechnung angeboten und nun wird diese nicht bezahlt? Wir ziehen Ihre Forderungen zuverlässig und unkompliziert ein – und übernehmen für Sie alle weiteren Aufgaben des Forderungsmanagements.
- Sofort online beauftragen in 3 Schritten
- Garantierte Bearbeitung in 4 Stunden
- Inkasso auf Erfolgsbasis
Beauftragen Sie Ihren Forderungseinzug einfach und schnell per Dateiupload, E-Mail oder Datenschnittstelle. Das paywise-Forderungsmanagement: Einfach. Schnell. Auf Erfolgsbasis.
Definition: Was ist Forderungsmanagement?
Per Definition umfasst das Forderungsmanagement das gesamte Mahnwesen. Dieses beginnt mit dem Ordnen, Registrieren und Organisieren offener Zahlungen.
Forderungsmanagement: Aufgaben im Überblick
- Zahlungsausfälle vermeiden
- Die Liquidität eines Unternehmens sichern
- Rechnungsempfänger rechtzeitig und nachdrücklich daran erinnern, dass Rechnungsbeträge offen sind.
- Verfassen von Mahnungen oder Zahlungserinnerungen
- Offene Rechnungen eintreiben
Was tun bei Zahlungsunfähigkeit und schlechter Bonität?
Sollte Ihr Schuldner die offene Rechnung nicht auf einmal bezahlen können, bieten wir auch Ratenzahlung an. Auch kann es ratsam sein, mit dem Schuldner über Teilerlasse zu sprechen. Dies ist zwar wirtschaftlich einschneidend, jedoch in manchen Fällen sinnvoller, als Ihren Schuldner in die Insolvenz zu treiben.
Zahlungsausfälle verhindern – mit dem richtigen Forderungsmanagement
Ein gutes Forderungsmanagement reduziert schon bei der Auftragsanbahnung das Risiko eines Zahlungsausfalls. Bereits bei der Vertragsgestaltung vereinbaren Sie mit dem Kunden ein bestimmtes Zahlungsziel. Bleibt der Kunde die Erfüllung dieses Ziels schuldig, erfolgt eine effektive Mahnung. Haben Aufträge ein besonders großes Volumen, sollten Sie auch die Bonität des Kunden prüfen.
Die Verfahren im Überblick
Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten, um ihre Kunden dazu zu bewegen, offene Rechnungen zu begleichen. Ein gutes Forderungsmanagement umfasst das Überwachen noch offener Forderungen sowie das Schreiben von Mahnungen oder Zahlungserinnerungen. Attraktiver für Unternehmen jeder Größe kann es jedoch sein, den Forderungseinzug durch externe Dienstleister erledigen zu lassen. Denn diese verfügen über langjährige Expertise im Mahnwesen und wissen, wie Sie Kunden bei Zahlungsverzug oder im Falle einer Rücklastschrift richtig mahnen oder einen Mahnbescheid beantragen. Auch sind sie mit dem Ablauf des Mahnverfahrens bestens vertraut.
Viele Unternehmen haben jedoch Bedenken, eine solche Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Sie befürchten, dass dies ihre Beziehung zu ihren Kunden beeinträchtigen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall. Wenn Sie sich für einen seriösen Anbieter entscheiden, können sich Ihre Kundenbeziehungen sogar verbessern.
Forderungseinzug für Dritte
Eine Vielzahl von Unternehmen leidet unter Zahlungsausfällen. Dabei sind es nicht nur große Konzerne, die Strategien zur Liquiditätssicherung finden müssen. Auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) profitieren vom Einzug fälliger Forderungen durch ein hierauf spezialisiertes Unternehmen.
Der Forderungseinzug für Dritte ist ein besonderes Geschäftsmodell. Man unterscheidet hierbei zwischen folgenden Modellen:
- Factoring: Hierbei handelt es sich um den „Verkauf von Forderungen“ an ein spezialisiertes Unternehmen als eine Art Finanzierungsform.
- Forderungsabtretung: Hierbei tritt ein Gläubiger seine Forderung an einen Dritten, also das Unternehmen, ab. Der Schuldner und der Inhalt der Forderungen bleiben unverändert.
- „Inkasso“ ist der gewerbsmäßige Einzug fälliger Forderungen, bei dem ein Inkassounternehmen als Mittler zwischen Gläubiger und Schuldner fungiert. Die Aufgabe der Inkassofirma besteht darin, die offenen Forderungen beim Schuldner für den Gläubiger einzutreiben.
Forderungsmanagement: Ablauf und Vorgehen
Das Forderungsmanagement kann zunächst außergerichtlich starten. Wahlweise können Sie aber auch gleich ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Beginnen Sie Ihr Forderungsmanagement außergerichtlich, ist der Ablauf des Mahnverfahrens in der Regel wie folgt.
Erstes Mahnschreiben von paywise
Zunächst erhält Ihr Schuldner ein erstes Mahnschreiben. Dieses beinhaltet die Aufforderung, die Forderung innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu bezahlen. Um Ihre Kundenbeziehung durch das Forderungsmanagement möglichst zu schonen, verzichten wir zunächst darauf, die vollen gesetzlichen Gebühren zu verlangen. Wir setzen also durch geringe Pauschalgebühren niedrigschwellige Anreize, die Angelegenheit schnell und kostengünstig zu erledigen. Das reicht meist schon aus, um den Schuldner zur Begleichung der Forderung zu bewegen.
Zweite außergerichtliche Zahlungsaufforderung
Sollte die erste Zahlungsaufforderung nicht erfolgreich sein, fordern wir den Schuldner erneut zu einer außergerichtlichen Zahlung auf.
Forderungsmanagement im gerichtlichen Mahnverfahren
Sind die außergerichtlichen Maßnahmen nicht erfolgreich, besteht die Möglichkeit, die Forderung im kostengünstigen gerichtlichen Mahnverfahren geltend zu machen.
Das gerichtliche Mahnverfahren macht natürlich nur Sinn, wenn die Zahlung Ihnen rechtlich zusteht. Zum anderen muss der Schuldner auch leistungsfähig sein. Sollten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen, prüfen unsere Anwälte noch vor der gerichtlichen Geltendmachung die Bonität Ihres Schuldners.
Forderungsmanagement im Rahmen der Zwangsvollstreckung
Wurde die Forderung über einen Vollstreckungsbescheid oder ein Urteil tituliert, erfolgt eine Zwangsvollstreckung.
Der Gerichtsvollzieher ist dann dazu berechtigt, die Forderung einzuziehen. So ist es möglich, auf das pfändbare Vermögen des Schuldners zuzugreifen, beispielsweise im Zuge einer Lohn- oder Kontopfändung. Aber auch das bewegliche Vermögen ist pfändbar. Hierunter fallen zum Beispiel Schmuck oder Autos. Ist der Schuldner Eigentümer einer Immobilie oder eines Grundstücks, ist auch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek möglich.
Diese hat im Falle der Nichtzahlung die Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung der Immobilie oder des Grundstücks zur Folge.
Streitwert bis | Gerichtskosten |
1.000 € | 36,00 € |
1.500 € | 39,00 € |
2.000 € | 49,00 € |
3.000 € | 59,50 € |
4.000 € | 70,00 € |
5.000 € | 80,50 € |
6.000 € | 91,00 € |
7.000 € | 101,50 € |
8.000 € | 112,00 € |
9.000 € | 122,50 € |
10.000 € | 133,00 € |
13.000 € | 147,50 € |
16.000 € | 162,00 € |
19.000 € | 176,50 € |
22.000 € | 191,00 € |
25.000 € | 205,50 € |
Sollte die Zwangsvollstreckung erforderlich werden, können auch hierfür Vorschüsse anfallen. So fallen für eine Vermögensauskunft regelmäßig Auslagen in Höhe ca. von 30 € bis 40 € an und für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontopfändung) Vorschüsse in Höhe von 50 € bis 70 €. Diese Auslagen für das Vollstreckungsgericht bzw. den Gerichtsvollzieher muss Ihr Schuldner jedoch auch vollumfänglich ersetzen.
Professionelles Forderungsmanagement – exklusiv von Paywise
Im Grunde wäre es auch möglich, das Forderungsmanagement innerbetrieblich von einem Mitarbeiter oder einer Mitarbeiterin zu erstellen und durchzuführen. Neben einem erheblichen Zeitaufwand sind dazu jedoch auch grundlegende und teils tiefergehende Kenntnisse des Rechnungswesens nötig. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, lohnt es sich, die vielfältigen Aufgaben des Forderungsmanagements an einen Dienstleister outzusourcen.
Paywise zieht Ihre Forderung schnell und unkompliziert ein. Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite. Wir ziehen Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – von Solo-Selbständigen über KMUs bis hin zu Großunternehmen.
So funktioniert’s
- Dokumente oder Rechnung hochladen: Sie laden Ihre offenen Dokumente und Rechnungen einfach hoch. Alle notwendigen Daten werden automatisch erkannt.
- Vorgehen festlegen: Sie bestimmen, wie wir Ihre Forderung einziehen sollen. Ob außergerichtlich per Aufforderungsschreiben oder direkt im gerichtlichen (Mahn-) Verfahren.
- Absenden & zurücklehnen: Sie beauftragen das Forderungsmanagement über uns und wir übernehmen unmittelbar. Wir kontaktieren Ihren Schuldner und halten Sie automatisch über alle Schritte auf dem Laufenden.
Das Paywise-Forderungsmanagement: Ihre Vorteile
Als erfahrenes Inkassounternehmen wissen wir, worauf es bei Zahlungsverzug wirklich ankommt, wie Sie Ihre Kunden richtig mahnen und wie Sie beispielsweise die Verjährung titulierter Zinsen verhindern können. Die Vorteile von Inkasso liegen demnach klar auf der Hand.
Legal-Tech unter anwaltlicher Führung
Paywise wurde von auf das Forderungsmanagement spezialisierten Anwälten und Entwicklern gegründet. So bieten wir eine Mischung aus effektiver Automatisierung und rechtlichem Know-How. Unsere angeschlossene Partnerkanzlei vertritt Sie – wenn nötig – vor Gericht.
Forderungsmanagement für Unternehmen oder Gewerbetreibende
Wir vertreten ausschließlich Unternehmen, Selbstständige und Gewerbetreibende. Dabei können Sie sich auf die juristische Kompetenz unserer Rechtsanwälte für Forderungsmanagement verlassen.
Stapel-Beauftragung des Forderungsmanagements
Haben Sie laufend offene Forderungen und mehrere säumige Schuldner? Dann können Sie in unserem paywise-Cockpit das Forderungsmanagement schnell und einfach beauftragen und überwachen. Hier stehen Ihnen insbesondere die Stapel-Beauftragung, die Beauftragung per Excel-Liste oder die Einrichtung einer Schnittstelle zu Ihrem Buchhaltungsprogramm zur Verfügung. Wir gewährleisten den schnellen und parallelen Einzug Ihrer Forderung/en.
Flexibel online
Über Dateiupload, Smartphone oder per Datenschnittstelle übersenden Sie uns einfach und unkompliziert Ihre Forderung. Sie bestimmen das Vorgehen und bleiben über alle Schritte Ihres Forderungsmanagements informiert.
Forderungsmanagement auf Erfolgsbasis
Bei berechtigten und unbestrittenen Forderungen hat der säumige Schuldner die Kosten des Forderungsmanagements zu tragen. Wir sind für Sie grundsätzlich auf Erfolgsbasis tätig. Es fallen bei Bedarf lediglich Vorschüsse für Gerichtsgebühren, Zwangsvollstreckungen und gegebenenfalls Adressermittlungen an.
Kundenbeziehungen erhalten
Mit unserem fair pay-Angebot schaffen wir niedrigschwellige Angebote an Ihre Schuldner unterhalb der gesetzlichen Inkassogebühren.
Alles aus einer Hand – der Weg zu Ihrem Geld
Wir kümmern uns um alle Schritte im Forderungsmanagement: Von der ersten außergerichtlichen Zahlungsaufforderung bis hin zur Zwangsvollstreckung.
Erste Zahlungsaufforderung von paywise.
- Der Schuldner erhält ein Aufforderungsschreiben
- Fair-Payment-Ansatz unterhalb der gesetzlichen Gebühren für das Forderungsmanagement
- Auf Wunsch auch E-Mails & SMS oder Whatsapp
- Zahlung in den meisten Fällen
Häufig genügt schon ein eindringliches Schreiben von uns als Dienstleister des Forderungsmanagements, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Hierbei gilt: Je mehr Kontaktinformationen wir zu Ihrem Schuldner haben, desto effektiver ist dieses Vorgehen. Das heißt, desto schneller kommen Sie an Ihr Geld. Um den Kunden zu einer schnellen Zahlung zu bewegen, verlangen wir nicht die vollen gesetzlichen Inkassogebühren.
Bleibt Ihr Kunde im Zahlungsverzug, senden wir ein weiteres Zahlungsaufforderungsschreiben.
Zweite Zahlungsaufforderung durch paywise
- Per Brief und E-Mail
- Per SMS oder Whatsapp
- Per E-Mail
Um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, fordern wir den Schuldner, unter Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens erneut zur Zahlung auf. Dabei wählen wir bewusst einen bestimmten Ton. Wenn erforderlich, treffen wir mit Ihrem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung.
Sollten die außergerichtlichen Maßnahmen des Forderungsmanagements einmal keinen Erfolg zeigen, leiten wir automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein. Der Ablauf dieses Mahnverfahrens gestaltet sich wie folgt.
Post vom Mahngericht
- Beantragung Mahnbescheid
- Beantragung Vollstreckungsbescheid
- Schuldner widerspricht nicht: Ihre Forderung ist tituliert und Sie können direkt eine Zwangsvollstreckung einleiten (Stufe 4)
Wir als Unternehmen für Forderungsmanagement kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids, und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht und legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Im Anschluss ist es uns möglich, die Zwangsvollstreckung anzuordnen – beispielsweise durch einen Gerichtsvollzieher (Stufe 5).
Der Schuldner widerspricht/ legt Einspruch ein? Dann verfolgt unsere angeschlossene Partnerkanzlei die Angelegenheit vor dem Prozessgericht im streitigen Verfahren weiter.
Post vom Prozessgericht
- Unsere Partnerkanzlei erstellt auf Wunsch eine Anspruchsbegründung mit den entsprechenden Anträgen
- Die Forderung begründet sie unter Beweisantritt.
- Unsere Partnerkanzlei vertritt Sie in der mündlichen Verhandlung vor den Amts- oder Landgerichten
Die Angelegenheit geht direkt an das zuständige Amts- oder Landgericht. Hier reichen unsere Anwälte für Sie eine Anspruchsbegründung mit den richtigen Anträgen und Beweisantritten ein. Der Schuldner muss sich nun im Gerichtsverfahren verteidigen. Unsere Anwälte vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht.
Nachdem ein Urteil durch das Prozessgericht ergangen ist, erfolgt die so genannte Zwangsvollstreckung.
Zwangsvollstreckung
- Ein Gerichtsvollzieher pfändet Vermögen des Schuldners
- Das Konto des Schuldners wird gepfändet
- Schuldner muss eidesstattliche Versicherung abgeben
Ist Ihre Forderung tituliert, ist es möglich, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Das heißt, die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet.
Führt die Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Begleichung Ihrer Forderung, nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Denn eine Zwangsvollstreckung aufgrund einer titulierten Forderung kann innerhalb eines Zeitraums von bis zu 30 Jahren erfolgen.
Was passiert, wenn der Schuldner eine Forderung bestreitet?
In diesem Fall geht es sich nicht mehr um den Einzug unbestrittener Forderungen. Deswegen können Sie eine Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs und eine erfolgsbasierte Vergütung nur im Einzelfall vereinbaren. Gleichzeitig müssen Sie die Kosten des Forderungsmanagements, die durch die Beauftragung von paywise entstanden sind, selbst tragen.
Bestreitet der Schuldner die Forderung und legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, kann unsere Partnerkanzlei Sie dennoch unterstützen. Beispielsweise kann sie nach einem gesonderten Auftrage eine Klage beim Gericht einnehmen. Außerdem können unsere Partner-Anwälte Gerichtstermine für Sie wahrnehmen. Bevor unsere Partnerkanzlei Ihren Anspruch im streitigen Verfahren weiterverfolgt, klären wir Sie selbstverständlich umfassend über die Erfolgsaussichten auf.
Was kostet das Forderungsmanagement von paywise?
Beim Forderungsmanagement von paywise muss ihr Schuldner sämtliche Kosten des Vorgangs tragen, wenn er sich im Verzug befindet. Auch Vorschüsse an uns als Unternehmen für Forderungsmanagement müssen Sie nicht leisten. Lediglich Gebühren für das Gericht, die Zwangsvollstreckungen und ggf. eine Adressermittlung müssen Sie unter Umständen zunächst übernehmen. Unser Forderungsmanagement erfolgt auf Erfolgsbasis, sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Mahnverfahren.
Wenn wir Ihre offene Forderung zu 100 % einziehen, erhalten wir lediglich die aufgelaufenen Verzugszinsen als Erfolgshonorar. Sie bleiben zu 100 % Inhaber Ihrer Forderung.
Die Kosten für das Forderungsmanagement muss Ihr Schuldner komplett bezahlen.
Ist Ihr Schuldner endgültig zahlungsunfähig? Dann bleiben Sie im Rahmen des Forderungsmanagements keinesfalls auf Ihren Kosten sitzen. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine berechtigte und unbestrittene Forderung. Sie treten Ihren Anspruch auf Kosten des Forderungsmanagement einfach an uns ab und die Sache ist für Sie erledigt.
Gerichtskostenvorschüsse beim Forderungsmanagement
Ist es nötig, ein gerichtliches Mahnverfahren in die Wege zu leiten, müssen Sie für die Gerichtskosten einen Vorschuss leisten. Die Kosten im gerichtlichen Mahnverfahren hängen von der Höhe des Streitwerts, also der Höhe der offenen Forderung, ab.
Bei einer Zwangsvollstreckung kann es ebenfalls passieren, dass Sie Vorschüsse leisten müssen. So fallen für eine Vermögensauskunft regelmäßig Auslagen in Höhe von etwa 30 bis 40 Euro an. Für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Kontopfändung) können Sie mit 50 bis 70 Euro rechnen. Auslagen für das Vollstreckungsgericht oder den Gerichtsvollzieher muss Ihr Schuldner jedoch vollständig bezahlen.
paywise zieht Ihre Forderung schnell und unkompliziert ein.
Sie haben mit uns einen starken Partner an Ihrer Seite.
paywise zieht Forderungen für Unternehmen jeder Größe ein – für Soloselbständige, KMUs sowie große Unternehmen.
