Um die Vorteile von Digital Inkasso aufzuzeigen, muss man sich den Ablauf des herkömmlichen Inkassoverfahrens und Forderungseinzugs vor Augen führen. Wie läuft das klassische Inkasso läuft zumeist so ab:Sie als Gläubiger bemerken, dass ein Schuldner (Mandant, Kunde) nicht innerhalt der gesetzten Zahlungsfrist zahlt. Der säumige Schuldner reagiert nicht auf erneute Zahlungen und Mahnungen.
I. Inkasso beauftragen
Sie als Gläubiger wollen nun ein Inkasso beauftragen. Hierzu muss er entweder aufwendig seine Rechnungen und Unterlagen an ein Inkasso-Unternehmen oder einen Anwalt schicken oder sich durch aufwendige Online-Formular und detaillierte Anmeldeprozesse klicken, um seine Rechnung im System der Inkasso-Unternehmens zu erfassen.
Bei dem Digitalen Inkasso-Service von Paywise und der spezialisierten Partnerkanzleien können Sie – ohne Anmeldung – Rechnungen einfach per Upload, Online-Formular oder E-Mail übermitteln.
II. Außergerichtliche Zahlungsaufforderung und Forderungseinzug
Nach Beauftragung wird klassisches Inkasso-Unternehmen, säumigen Zahler per Brief auffordert, die rückständige Forderung in einer bestimmten Frist zu begleichen.Auch im Rahmen des Digitalen Forderungsmanagements von Paywise fordern wird der säumige Schuldner natürlich postalisch zur Zahlung aufgefordert.
Wir versuchen jedoch den Schuldner auf allen zur Verfügung stehenden Wegen zu erreichen, sei es per SMS, Whatsapp oder E-Mail.
III. Hohe Kosten des herkömmlichen Inkassos und Forderungseinzugs
Je nach Inkasso Unternehmen und Forderungshöhe können Ihnen als Gläubiger hier bereits nicht unerhebliche Mahnkosten entstehen. Zwar wird dann versucht, dem säumigen Schuldner die Kosten aufzuerlegen. Sollte der Schuldner nicht in der Lage sein, die offenen Forderungen zu begleichen, bleiben Sie jedoch insbesondere auf den Kosten für den Rechtsanwalt oder das Inkasso-Unternehmen sitzen.
Solche Aufforderungsschreiben beim säumigen Schuldner oft für großen Unmut und belasten die Beziehung zu Ihnen oft nachhaltig.
IV. Geringe Antwortquote beim herkömmlichen Inkasso und Forderungseinzug
Das Schreiben, mit die Aufforderung zu Zahlung erfolgt ist, landet dann oft unbeantwortet im Müll oder in Ablage des säumigen Schuldners. Eine Zahlung erfolgt oftmals nicht.
V. Gerichtliche Mahnverfahren und gerichtliches Verfahren
Erfolgte eine Zahlung der rückständigen Forderung nicht innerhalt der gesetzten Frist, wird das klassische Inkasso-Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen und einen Mahnbescheid gegen den säumigen Schuldner beantragen. Hier gibt es nun verschiedene Möglichkeiten und Verfahrensschritte:
1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid
Der säumige Schuldner legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Jetzt muss das gerichtliche Verfahren vor einem Richter eingeleitet werden. In diesem Fall ist dem herkömmlichen Inkasso-Unternehmen eine Grenze gesetzt, denn ein Inkasso-Unternehmen kann Ihre Interessen nicht vor Gericht wahrnehmen. Dies können – gerade vor dem Landgerichten – nur zugelassene Anwälte, die dann gesondert eingeschalten und bezahlt werden müssen.
2. Kein Widerspruch, dann Vollstreckungsbescheid
Legt der säumige Kunde oder Mandant nicht oder nicht fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt, gegen den der Schuldnerin wieder die Möglichkeit des Einspruchs hat. Legt er auch gegen den Vollstreckungsbescheid nicht oder nicht fristgerecht Einspruch ein, ist die Forderung tituliert.Wird hingegen Einspruch eingelegt, ist wieder das gerichtliche Verfahren – ggf. unter Einschaltung eines Anwalts und der damit verbundenen Kosten -durchzuführen.
3. Inkasso im Gerichtlichen Verfahren
Muss wegen eines Widerspruchs oder Einspruchs des säumigen Kunden oder Mandanten das gerichtliche Verfahren eingeleitet werden, muss zunächst der Anspruch in Rahmen einer schriftlichen Klage oder Anspruchsbegründung bei Gericht vorgetragen werden.Hier ist grundsätzlich die Einschaltung eines Rechtsanwalts geboten, da im Rahmen der Anspruchsbegründung Klageanträge formuliert und dem Gericht der Sachverhalt mit entsprechenden Beweismitteln dargelegt werden muss. Laien ist hier oft überfordert und machen Fehler, die mitunter Geld (z.B. in Form von Zinsen) kosten können.Der säumige Schuldner hat nunmehr die Möglichkeit, sich gegen die Klage oder Anspruchsbegründung zu verteidigen und die in der Klage oder Anspruchsbegründung dargelegten Forderungen zu widerlegen. Tut er dies nicht, kann Versäumnisurteil ergehen, soweit dies in der Klage beantragt wurde.Auch gegen die Klageerwiderung des säumigen Schuldners müssen erforderlichen Falls Argumente mit entsprechenden Beweismitteln vorgebracht werden.Im Anschluss hieran findet eine Gerichtsverhandlung vor einem Richter statt. Hier gibt der Richter eine Einschätzung zur Sache und Rechtslage ab und macht – wenn dies sachdienlich erscheint – einen Vergleichsvorschlag.Kommt eine Eignung nicht zustande und ist wurde der erforderliche Sachverhalt – ggf. im Rahmen einer Beweisaufnahme – festgestellt, ergeht Urteil. Die Forderung ist nun – soweit das Urteil rechtskräftig wird – tituliert.
VI. Zwangsvollstreckung
Ist die ausstehende Forderung gegen die säumige Schuldnerin im gerichtlichen Mahnverfahren oder gerichtlichen Verfahren tituliert (Verurteilung des Schuldners zur Zahlung), wird der Schuldner regelmäßig nochmals zur Zahlung aufgefordert.Sollten Sie einen Inkasso-Anwalt oder ein herkömmliches Inkasso-Unternehmen beauftrag haben, können Ihnen bereits hier weitere Kosten entstehen.Kommt der säumige Schuldner dieser Aufforderung zur Zahlung der offenen Forderung nicht, wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet.
1. Zwangsvollstreckung durch Kontopfändung
Hier kann dann auf das pfändbare Vermögen des Schuldners zugegriffen werden, soweit der Schuldner über Vermögen oder Einkommen verfügt, dass sich pfänden lässt. Unter anderem kann das eine Lohnpfändung oder Kontopfändung erfolgen.
2. Forderungseinzug durch Gerichtsvollzieher
Auch bewegliches Vermögen des säumigen Schuldners, wie Bargeld, Schmuck oder ein Auto, sind pfändbar. Dies erfolgt im Rahmen der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers.
3. Zwangsvollstreckung in Immobilien
Verfügt der säumige Schuldner über Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), ist zudem eine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek möglich. Diese hätten dann im Falle der Nichtzahlung die Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung zur Folge.