Europäischer Zahlungsbefehl für grenzüberschreitende Geldforderungen
Wenn Ihr Schuldner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat, können Sie ein Europäisches Mahnverfahren durchführen lassen. Das gilt nicht für Dänemark.
in Betracht kommt das Europäische Mahnverfahren vor allem für Forderungen über 5.000 Euro.
Für Forderungen bis 5.000 Euro empfiehlt sich das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen.
Mit beiden Verfahren haben gemeinsam, dass grenzüberschreitende Geldforderungen einfach, schnell und mit geringen Kosten durchgesetzten werden können. Dies gilt vor allem wenn Sie Gläubiger einer grenzüberschreitenden Geldforderung sind – d.h., wenn Ihnen z.B. eine Person oder ein Unternehmen (Gegenseite) Geld schuldet – und wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite Ihrer Geldforderung nicht widerspricht.
Der im Rahmen des Europäischen Mahnverfahrens erwirkte Titel kann in der ganzen EU – mit Ausnahme von Dänemark – vollstreckt werden.
Natürlich können Wir Ihre Forderung auch mit den ordentlichen deutschen Gerichtsverfahren titulieren lassen und dann diese Titel im EU-Ausland gegen Ihren Schuldner vollstrecken lassen, also einen Mahnbescheid beantragen oder zivilrechtliche Klage vor dem Amts und Zivilgerichten erheben.
Der Europäische Zahlungsbefehl: Die Voraussetzungen
Voraussetzung für die Durchführung des Europäische Mahnverfahrens ist, dass Sie einen einen Anspruch auf Zahlung einer bestimmbaren Geldsumme geltend. Diese Zahlungsanspruch muss zur Zahlung fällig sein.
Ihr Zahlungsanspruch muss zudem auf einem Vertrag beruhen und sich aus einer grenzüberschreitenden Rechtssache im Zivil- und Handelsbereich ergeben.
Zuständigkeiten für das Europäische Mahnverfahren
Zuständige Stelle für das Europäische Mahnverfahren im EU-Ausland ist in der Regel das im Wohnsitzland des Schuldners zuständige Gericht.
Hier sind jedoch besondere Gerichtsstände, wie zum Beispiel der Erfüllungsort oder Gerichtsstandsvereinbarungen, zu beachten.
Liegt ein Verbrauchervertrag vor und ist der Antragsgegner der Verbraucher, ist das Gericht im Wohnsitzland des Schuldners ausschließlich zuständig.
Für Antragstellende mit Wohn- beziehungsweise Geschäftssitz in anderen EU-Mitgliedstaaten ist in Deutschland das Amtsgericht Wedding in Berlin zuständig
Ablauf des Europäische Mahnverfahrens
Der Ablauf des Mahnverfahrens in Europa unterscheidet sich von dem in Deutschland-
Der Europäischen Zahlungsbefehl kann mit Hilfe des Formulars “Formblatt A – Antrag auf Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls” beantragt werden .Hierbei müssen alle Angaben zu den Parteien und zur Art und zur Höhe der Forderung korrekt gemacht werden.
Das Gericht prüft den Antrag und erlässt innerhalb von 30 Tagen den Europäischen Zahlungsbefehl, wenn das Formblatt korrekt ausgefüllt ist.
Wurde der Antrag ordnungsgemäß gestellt, erlässt das Mahngericht innerhalb von 30 Tagen den Europäischen Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Schuldner zu.
Ihr Schuldner kann dann den Forderungsbetrag entrichten oder aber die Forderung bestreiten. Er kann hierzu innerhalb von 30 Tagen Einspruch gegen den Europäischen Zahlungsbefehl einlegen.
Ablauf nach Einspruch im europäische Mahnverfahren
Legt der Schuldner innerhalb von 30 Tagen Einspruch gegen den europäischen Zahlungsbefehl ein, wird das Verfahren vor den zuständigen Gerichten gemäß den nationalen Regeln eines ordentlichen Zivilprozesses bzw. nach Maßgabe eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen weitergeführt.
Achtung: Hier können zusätzliche Kosten entstehen.
Vollstreckbarkeit des europäischen Zahlungsbefehls
Legt Ihr Schuldner keinen Einspruch ein, kann der Europäische Zahlungsbefehl in der ganzen EU – außer in Dänemark – automatisch vollstreckt werden.
Eine Kopie des Europäischen Zahlungsbefehls und erforderlichenfalls eine Übersetzung sind hierzu an die Behörden des Vollstreckungsmitgliedstaats zu übermitteln. Die Vollstreckung erfolgt im nach den nationalen Regeln und Verfahren des Mitgliedstaats, in dem der Europäische Zahlungsbefehl vollstreckt werden sol.
Kosten des europäischen Mahnverfahrens
Die Kosten des Europäischen Mahnverfahrens und des sich daran gegebenenfalls anschließenden Gerichtsverfahrens richten sich nach den nationalen Vorschriften. In Deutschland bemessen sich die Gerichtsgebühren nach dem Streitwert, also der Höhe der offenen Forderung:paywise
Streitwert bis | Vorschuss Mahnverfahren Mahnbescheid |
---|---|
500 € | 36,00 € |
1.000 € | 36,00 € |
1.500 € | 39,00 € |
2.000 € | 49,00 € |
3.000 € | 59,50 € |
4.000 € | 70,00 € |
5.000 € | 80,50 € |
6.000 € | 91,00 € |
7.000 € | 101,50 € |
8.000 € | 112,00 € |
9.000 € | 122,50 € |
10.000 € | 133,00 € |
13.000 € | 147,50 € |
16.000 € | 162,00 € |
19.000 € | 176,50 € |
22.000 € | 191,00 € |
25.000 € | 205,50 € |
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