Ihre Rechnung wird nicht bezahlt?

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Inkasso auf Erfolgsbasis

Beauftragen Sie Ihr Inkasso einfach und schnell per Rechnungsupload, per E-Mail oder API. Wir übernehmen als Inkasso-Dienstleister unter anwaltlicher Führung unmittelbar und kontaktieren Ihren Schuldner regelmäßig innerhalb von 24 Stunden.

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Ihre Vorteile

Legal-Tech unter anwaltlicher Führung

paywise wurde von spezialisierten Inkasso-Anwälten und Entwicklern gegründet. So bieten wir eine Mischung aus effektiver Automatisierung und rechtlichem Know-How. Unsere angeschloßene Kanzlei vertritt Sie – wenn nötig – vor den Gerichten.

Flexibel online

Über Dateiupload, Smartphone oder per Datenschnittstelle übersenden Sie uns einfach und unkompliziert Ihren Inkasso-Auftrag. Sie bestimmen das Vorgehen und bleiben über alle Schritte informiert.

Forderungseinzug auf Erfolgsbasis

Bei berechtigten Forderungen hat der säumige Schuldner die Kosten des Inkassos zu tragen. Wir sind für Sie auf Erfolgsbasis tätig, so dass Sie keine Zahlungen an uns leisten müssen. Es können lediglich, Vorschüsse für Gerichtsgebühren, Zwangsvollstreckung und ggf. Adressermittlungen anfallen.

Datensicherheit

Die Kommunikation mit uns erfolgt verschlüsselt und wird streng vertraulich behandelt. Kommt es nicht zum Auftrag, werden alle Daten unmittelbar gelöscht.

So funktioniert’s

1. Rechnung hochladen

Sie laden Ihre offene Rechnung einfach hoch und alle notwendigen Daten werden automatisch erkannt. Gerne auch per Mail oder Datenschnittstelle.

2. Vorgehen festlegen

Sie bestimmen, wie Ihr Inkasso durchgeführt werden soll, also ob außergerichtlich per Anschreiben oder direkt im gerichtlichen (Mahn-) Verfahren.

3. Absenden & zurücklehnen

Nach Beauftragung des Inkossos übernehmen wir unmittelbar. Wir kontaktieren Ihren Schuldner und halten Sie automatisch in unserem Login-Bereich über alle Schritte auf dem Laufenden.

Alles aus einer Hand

Der Ablauf des Inkasso-Verfahrens

Bei paywise kümmern sich von Anfang an Inkasso-Experten um das Eintreiben Ihrer Forderung. Wir decken als Inkassounternehmen alle möglichen Schritte ab – vom ersten Brief bis zur Zwangsvollstreckung. Sollte Ihre Forderung bestritten werden, kann unsere Partnerkanzlei übernehmen.

Stufe 1

Post von uns

Häufig genügt schon ein Schreiben von uns als Inkasso-Unternehmen, um Ihren Schuldner zur Zahlung zur veranlassen. Um Ihre Kundenbeziehung möglichst zu schonen und den Kunden zu einer schnellen Zahlung zu bewegen, verlangen wir nicht die vollen gesetzlichen Inkasso-Gebühren.

  • Schuldner erhält zwei außergerichtliche Aufforderungsschreiben
  • Fair-Payment-Ansatz unterhalb der gesetzlichen Gebühren für den Forderungseinzug
  • Auf Wunsch auch E-Mails & SMS oder Whatsapp
  • Zahlung in den meisten Fällen

Stufe 2

Post vom Mahngericht

Wir als Inkasso-Unternehmen kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht bzw. legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert und es kann die Zwangsvollstreckung, beispielsweise durch den Gerichtsvollzieher, eingeleitet werden

  • Beantragung Mahnbescheid
  • Beantragung Vollstreckungsbescheid
  • Schuldner widerspricht nicht: Ihre Forderung ist tituliert und es kann direkt die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.

Stufe 3

Post vom Prozessgericht

Sollte Ihre Forderung einmal bestritten werden, übernehmen auf Wunsch unsere Rechtsanwälte. Die Angelegenheit wird direkt vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht weiterverfolgt. Hier reichen unsere Inkasso-Anwälte für Sie eine Anspruchsbegründung mit den richtigen Anträgen und Beweisantritten ein. Der Schuldner muss sich nun im Gerichtsverfahren verteidigen. Unsere Inkasso-Anwälte vertreten Sie in der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht.

  • Unsere Partnerkanzlei erstellt auf Wunsch eine Anspruchsbegründung mit den entsprechenden Anträgen
  • Die Forderung wird unter Beweisantritt begründet
  • Unsere Partnerkanzlei vertritt Sie in der mündlichen Verhandlung vor den Amts- oder Landgerichten

Stufe 4

Zwangsvollstreckung

Ist Ihre Forderung tituliert, kann die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden. Das heißt die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet. Gegebenenfalls muss der Schuldner an Eides statt Auskunft über sämtliche Vermögenswerte geben.

  • Gerichtsvollzieher pfändet Vermögen des Schuldners
  • Das Konto des Schuldners wird gepfändet
  • Schuldner muss eidesstattliche Versicherung abgeben

FAQs

Häufige Fragen

Was ist paywise?

paywise ist ein digitales Inkassounternehmen, mit dessen Hilfe Sie Ihre offenen Forderungen einziehen lassen können – auf Erfolgsbasis, ohne Zahlung von Inkassogebühren und innerhalb weniger Minuten beauftragt.

paywise ist als Rechtsdienstleistungsunternehmen beim Amtsgericht in München registriert und Mitglied des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. Hierdurch stehen wir für Faires Inkasso mit höchsten Qualitätsansprüchen.

Bei paywise übermitteln Sie ganz einfach per Rechnungs-Upload, E-Mail oder Datenschnittstelle Ihre unbezahlten Rechnungen. Unsere KI-gestützte Software wertet diese direkt online aus und wir übernehmen sofort.

Wir bearbeiten Ihre Forderung schnell und transparent. Sie bleiben stets über alle Schritte in unserem Login-Bereich informiert.

Unser digitaler Workflow vermeidet zeitraubende Telefonate und Schriftverkehr.

paywise stellt durch den Einsatz moderner Technologien sicher, dass dies so effizient wie möglich geschieht.

Inkasso beauftragen bei paywise: Was kostet das?

Wir sind bei unbestrittenen und berechtigten Forderungen für Sie auf Erfolgsbasis tätig – sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Alle Kosten des Inkassos muss Ihr säumiger Schuldner bezahlen.

Wenn wir keine Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Dies gilt auch dann, wenn die Forderung nicht eingetrieben werden kann, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist.

Im Erfolgsfall, also wenn wir Ihre offene Forderung zu 100% eingezogen haben, erhalten wir lediglich die aufgelaufenen Verzugszinsen als Erfolgshonorar. Sie bleiben zu 100% Inhaber Ihrer Forderung.

Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht, die Adressermittlung oder Zwangsvollstreckungskosten leisten müssen und wir hierfür Vorschüsse verlangen. Bei Forderungen unter 500 € fallen für das Mahngericht in Regel 36,00 € an Gerichtskostenvorschuss an und für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme ca. 70,00 €. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig zu erstatten.

Als Gegenleistung für unseren erfolgsbasierte Tätigkeit möchten wir nur, dass Sie mit uns das Inkassoverfahren bis zum Ende durchziehen, also “all-the-way” gehen. Wenn Sie den Inkassoauftrag vorzeitig abbrechen (z.B. keine Gerichtskostenvorschüsse zahlen), können wir keinen Erfolg mehr haben. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir dann die bis dahin entstandenen Inkassogebühren und Auslagen bei Ihnen in Rechnung stellen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Fälle übernehmen, die streitig sind, z.B. weil

  • der Schuldner den Vertragsschluss bestreitet oder
  • Mängel an Ihrer Leistung geltend macht.

Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich für Sie ein Lösung mit Ihrem Schuldner zu finden. Wir müssen uns jedoch vorbehalten, Ihnen die angefallenen Inkassogebühren in Rechnung zu stellten.

Alles weitere können Sie unseren AGB entnehmen.

Wann kann ich ein Inkasso beauftragen?

Ein Inkasso können Sie beauftragen, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und sich Ihr Schuldner in Verzug befindet.

Ihre Leistung muss vollständig erbracht sein oder es wurde eine reine Vorleistung vereinbart.

Die Forderung muss außerdem unbestritten sein. Das heißt: Der Schuldner darf die Forderung nicht bemängelt oder angezweifelt haben. Das wäre dann der Fall, wenn er behauptet, nie einen Vertrag mit Ihnen geschlossen zu haben. Dasselbe Prinzip greift auch, wenn der Schuldner davon ausgeht, dass Sie Ihre Leistung nicht (oder nicht mangelfrei) erbracht haben. 

Handelt es sich bei den Schuldnern um Unternehmer, tritt der Verzug 31 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung ein. Das betrifft unter anderem

Es ist nicht erforderlich, dass Sie vorab eine Mahnung oder Zahlungserinnerung verschickt haben.

Bei Privatpersonen ist in der Regel eine Mahnung oder Zahlungserinnerung vonnöten, damit der Verzug eintritt. Außerdem müssen Sie als Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) sein, um das Inkasso von paywise zu beauftragen.

Zudem müssen Sie als Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) sein, um das Inkasso von paywise zu beauftragen.

Wie funktioniert das Inkasso von paywise?

Sie beauftragen Ihr Inkasso einfach und bequem per Upload der offenen Rechnung, per E-Mail oder Datenschnittstelle. 

In der Regel erhalten Sie von uns innerhalb von 12 Stunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wir versenden dann unmittelbar – oft noch am selben Tag – eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner.

Sollte Ihr Schuldner außergerichtlich keine Zahlung leisten, werden wir nach Abstimmung mit Ihnen einen Mahnbescheid beantragen.

Bezahlt der Schuldner die Forderung auch dann nicht vollständig, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid. Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids leiten wir in Abstimmung mit Ihnen die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein.Gerne besprechen wir mit Ihnen auch individuelle Vorgehensweisen und den genauen Ablauf des Inkassoverfahrens.

Welche Kosten kommen bei Inkasso auf meinen Schuldner zu?

Wenn Sie als Unternehmen ein Inkasso beauftragen, trägt die Kosten stets der säumige Schuldner. Sie berechnen sich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beziehungsweise dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten, die bei der Beauftragung eines Inkassos anfallen, hängen vom Zeitpunkt ab, an dem es möglich ist, eine Zahlung einzureichen.

Gemäß unserem Fair-Pay-Ansatz fallen für Ihren säumigen Kunden die folgenden Inkassogebühren an. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde die offenen Forderungen nach unserer ersten Aufforderung begleicht.

Höhe der Forderung abInkassogebühren*)
1,00 €18,00 €
501,00 €31,68 €
101,00 €45,72 €
1.501,00 €59,76 €
2.001,00 €79,92 €
3.001,00 €100,08 €
4.001,00 €120,20 €
5.001,00 €137,20 €
6.001,00 €158,80 €
7.001,00 €170,60 €
8.001,00 €187,40 €
9.001,00 €204,20 €
10.001219,80 €
*) zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer

Die Kosten sind somit niedriger, als es per Gesetz möglich wäre.

Unser Team

Florian Reich

Florian ist Rechtsanwalt mit langjähriger Berufserfahrung im Inkasso und Prozessrecht In diesem Zusammenhang hat er bereits eine Vielzahl von Mandanten erfolgreich vor Gericht vertreten und deren Ansprüche durchgesetzt.

Daniel Feigl, M.Sc.

Daniel Feigl ist Inkasso-Anwalt mit langjähriger Berufserfahrung und hat bereits eine Vielzahl von Prozessen für seine Mandaten erfolgreich bestritten.

Antonius Burghardt

Antonius ist Software-Entwickler und Legal-Tech-Enthusiast. Aufgrund seines Jura-Studiums ist es Ihm möglich, das Beste aus Technik und juristischem Sachverstand zu kombinieren, was den besondere Service von paywise erst ermöglicht.

Inkasso beauftragen: Professionelle Unterstützung bei Zahlungsverzug

Beauftragen Sie unser Inkasso einfach und schnell per Rechnungsupload, per E-Mail oder Datenschnittstelle. Wir übernehmen als Inkassodienstleister Ihr komplettes Forderungsmanagement, sofort und mit anwaltlicher Unterstützung. Wir kontaktieren Ihren Schuldner innerhalb von 24 Stunden. 

Inkassounternehmen beauftragen: Ja oder nein?

Viele Online-Shops bieten mittlerweile auch den Kauf auf Rechnung als Zahlungsoption an und kommen damit ihren Kunden ein Stück weit entgegen. Doch was passiert, wenn diese die Rechnung nicht bezahlen? Oft ist es nicht ganz leicht, offene Forderungen von Kunden einzufordern. Das gilt auch dann, wenn es beim Kauf per Lastschrifteinzug plötzlich zu einer Rücklastschrift kommt. 

Reagieren Sie gar nicht auf einen Zahlungsverzug, kann es schnell passieren, dass Sie Ihr Geld nicht bekommen. Dann ist eine effiziente Lösung gefragt, mit der Sie Ihre Ansprüche durchsetzen können und schnell an Ihr Geld kommen. Beauftragen Sie in diesem Fall am besten ein seriöses und etabliertes Inkassounternehmen. Wir erklären Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn Sie einen Inkassodienstleister beauftragen wollen.

Geschäftskunden vs. Privatkunden

Grundsätzlich kann jeder – ob privat oder geschäftlich – ein Inkassounternehmen damit beauftragen, offene Forderungen einzuziehen. Wollen Sie als Privatpersonen einen Inkassodienst beauftragen, ist es wichtig, zu prüfen, ob ein Inkassoauftrag überhaupt zielführend ist.

Möchten Sie als Selbstständiger, Freiberufler oder Unternehmer ein Inkassobüro beauftragen? Dann müssen Sie zunächst wissen, wo Ihre Schuldner eher zu finden sind.

  • B2C-Bereich: Hier richten sich die Forderungen an Verbraucher und Privatpersonen.
  • B2B-Bereich: Die Zahlungseingänge von geschäftlichen Kunden und Unternehmen verlaufen schleppend.

Der richtige Zeitpunkt: Wann sollte man ein Inkassobüro beauftragen?

Ihr Kunde zahlt seine Rechnungen nicht. Die offenen Rechnungen häufen sich. Ihre Mahnungen bleiben erfolglos oder der Kunde hält Sie hin. Infolge der Zahlungsverzögerungen gerät Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage und vielleicht sogar in eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz-Situation.

Leider stellen wir in der Praxis oft fest, dass unsere Kunden sich viel zu spät an uns wenden. Oft warten sie, um die Kundenbeziehung nicht zu belasten, so lange, bis für das eigene Unternehmen Mittel für Neuinvestitionen knapp werden. Es kann sogar passieren, dass die betroffenen Unternehmen selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten. 

Gebühren: Mit welchen Kosten müssen Unternehmen rechnen?

Das Inkasso über paywise erfolgt auf Erfolgsbasis und zwar sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Mahnverfahren. Wenn wir Ihre offene Forderung zu 100 % eintreiben, erhalten wir lediglich die aufgelaufenen Verzugszinsen als Erfolgshonorar. Sie bleiben zu 100 % Inhaber Ihrer Forderung.

Ihr Schuldner muss sämtliche Kosten des Inkassos tragen, wenn er sich im Verzug befindet. Auch Vorschüsse für unsere Inkassovergütung müssen Sie nicht leisten. Sind Ihre Forderungen berechtigt und unbestritten, bleiben Sie nicht auf den Inkassogebühren sitzen. Auch dann nicht, wenn der Schuldner endgültig nicht zahlen kann. In diesem Fall treten Sie Ihren Anspruch auf Erstattung der Inkassogebühren einfach an uns ab.

Erfolgsbasierte Tätigkeit (nicht kostenlose Tätigkeit) heißt, dass wir von Ihnen grundsätzlich keine Vorschüsse verlangen. Die Inkassogebühren machen wir zusammen mit der Forderung gegenüber dem Schuldner (falls erforderlich in einem gerichtlichen Mahnverfahren) geltend.

Ist der Schuldner zahlungsunfähig und die Zwangsvollstreckung bleibt daher erfolglos, übernehmen wir dieses Risiko.Im Austausch für unseren erfolgsbasierte Tätigkeit möchten wir nur, dass Sie mit uns das Inkassoverfahren vollständig durchlaufen. Brechen Sie den Inkassoauftrag vorzeitig ab, ist es für uns unmöglich, Erfolg beim Forderungseinzug zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen die bis dahin anfallenden Auslagen/Inkassogebühren in Rechnung stellen müssen. Das ist beispielsweise bei Gerichtskostenvorschüssen der Fall.

Gerichtskostenvorschüsse beim Inkasso-Auftrag

Sollte das gerichtliche Mahnverfahren notwendig werden, behalten wir uns vor, für die überschaubaren Gerichtskosten einen Vorschuss zu verlangen. Die Kosten im gerichtlichen Mahnverfahren hängen von der Höhe des Streitwerts, also der Höhe der offenen Forderung, ab:

Streitwert bisGerichtskosten
Vorschuss Mahnverfahren/ Mahnbescheid
1.000 €36,00 €
1.500 €39,00 €
2.000 €49,00 €
3.000 €59,50 €
4.000 €70,00 €
5.000 €80,50 €
6.000 €91,00 €
7.000 €112,00 €
8.000 €112,00 €
9.000 €122,50 €
10.000 €133,00 €
13.000 €147,50 €
16.000 €162,00 €
19.000 €176,50 €
22.000 €191,00 €
25.000 €205,50 €

Inkassoauftrag erteilen: So geht’s

Nach Beauftragung wird ein Inkassounternehmen zunächst Ihre Forderungen prüfen, Sie beraten und die Konditionen erklären. Sind alle Fragen geklärt, können Sie einen Inkassovertrag mit dem Inkassodienst abschließen. Sie gewähren dann eine Inkassovollmacht, damit das Inkassounternehmen die Forderungen in Ihrem Namen eintreiben kann. Die Bearbeitung Ihrer Forderung kann schon innerhalb von wenigen Tagen oder sogar Stunden starten.

Bei paywise kümmern sich von Anfang an Inkasso-Experten um das Eintreiben Ihrer Forderung. Wir decken als Inkassounternehmen alle möglichen Schritte ab – vom ersten Brief bis zur Zwangsvollstreckung. Sollte Ihr Schuldner die Forderung bestreiten, kann unsere Partnerkanzlei übernehmen. 

Erste Zahlungsaufforderung durch paywise

  • Schuldner erhält ein Aufforderungsschreiben
  • Fair-Payment-Ansatz unterhalb der gesetzlichen Inkassogebühren
  • Auf Wunsch auch E-Mails & SMS oder Whatsapp
  • Zahlung in den meisten Fällen

Häufig genügt schon ein eindringliches Schreiben von uns als Inkasso-Unternehmen, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Hierbei gilt: Je mehr Kontaktinformationen wir zu Ihrem Schuldner haben, desto effektiver ist dieses Vorgehen. Und desto schneller kommen Sie auch an Ihr Geld. Um Ihre Kundenbeziehung möglichst zu schonen, verlangen wir nicht die vollen gesetzlichen Inkassogebühren. Gleichzeitig gelingt es uns so, den Kunden schnellstmöglich zu einer Zahlung zu bewegen. 

Zahlt Ihr Kunde weiterhin nicht, senden wir ein weiteres Zahlungsaufforderungsschreiben.

Zweite Zahlungsaufforderung durch paywise

  • per Brief und E-Mail
  • per SMS oder Whatsapp
  • per E-Mail

Um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, fordern wir den Schuldner nochmals zur Zahlung auf. Um hier eine Zahlung zu erreichen, wählen wir nun einen eindringlichen Ton und drohen das gerichtliche Mahnverfahren an. Wenn erforderlich, treffen wir mit Ihrem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung.

Sollten die außergerichtlichen Inkasso-Maßnahmen einmal keine Erfolge zeigen, so leiten wir automatisch das gerichtliche Mahnverfahren ein.

Post vom Mahngericht

  • Beantragung Mahnbescheid
  • Beantragung Vollstreckungsbescheid
  • Schuldner widerspricht nicht: Ihre Forderung ist tituliert und es kann direkt die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden (Stufe 4)

Wir als Inkasso-Unternehmen kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids, und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht und  legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Dann kann die Zwangsvollstreckung, beispielsweise durch den Gerichtsvollzieher, eingeleitet werden (Stufe 5).

Widerspricht der Schuldner/ legt Einspruch ein, verfolgen unsere Inkasso-Anwälte die Angelegenheit vor dem Prozessgericht im streitigen Verfahren weiter (Stufe 4).

Post vom Prozessgericht

  • Unsere Partnerkanzlei erstellt auf Wunsch eine Anspruchsbegründung, sollte Ihr Schuldner Ihre Forderung bestreiten.
  • Die Begründung der Forderung erfolgt stets unter Beweisantritt.
  • Unsere Partnerkanzlei vertritt Sie in der mündlichen Verhandlung vor den Amts- oder Landgerichten. Bei Bestreitung der Forderung erhalten Sie Unterstützung durch unsere Rechtsanwälte.

Die Angelegenheit wird direkt vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht weiterverfolgt. Hier reichen unsere Inkasso-Anwälte für Sie eine Anspruchsbegründung mit den richtigen Anträgen und Beweisantritten ein. Der Schuldner muss sich nun im Gerichtsverfahren verteidigen. Unsere Inkasso-Anwälte vertreten Sie auch in der mündlichen Verhandlung vor Gericht.

Nachdem ein Urteil durch das Prozessgericht ergangen ist, leiten wir direkt die Zwangsvollstreckung ein. Es ist dann möglich, das Vermögen des Schuldners zu pfänden (Stufe 5).

Zwangsvollstreckung

  • Gerichtsvollzieher pfändet Vermögen des Schuldners
  • Kontopfändung
  • Der Schuldner muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben

Ist Ihre Forderung tituliert, können wir eine Zwangsvollstreckung einleiten. Das heißt, die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet. Gegebenenfalls muss der Schuldner an Eides statt Auskunft über sämtliche Vermögenswerte geben.

Führt die Zwangsvollstreckung einmal nicht zur vollen Begleichung Ihrer Forderung, nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Denn eine Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung kann für einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen.

Tipp: Alles Wissenswerte zur Verjährung von Inkassoschulden können Sie hier nachlesen.

Schnell, zuverlässig und erfolgsbasiert: Der digitale Inkassoservice von paywise

Einen Mindestbetrag, ab dem Sie Forderungen durch einen Inkassoauftrag geltend machen können, gibt es nicht. Es lohnt sich somit auch, kleine Beträge einziehen zu lassen.

Inkassounternehmen wie paywise nutzen hierbei speziell entwickelte Software, die es möglich macht, eine Vielzahl von Aufträgen effektiv zu bearbeiten. Auf diese Weise weisen wir die säumigen Schuldner regelmäßig auf die ausstehenden Beträge hin und erinnern sie an die noch offene Zahlung.

Können wir außergerichtlich keinen Erfolg erzielen, leiten wir automatisch das gerichtliche Mahnverfahren für Sie ein.

Bei paywise erlaubt die hohe Automatisierung, dass wir uns persönlich um schwierige Fälle kümmern können, wenn dies erforderlich ist. Unsere Inkasso-Experten sind zudem immer für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn einmal Probleme auftauchen. Auch bereits im Vorfeld der Beauftragung eines Inkassos beraten wir Sie gerne. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Mahnprozess optimal zu gestalten. So können Sie unseren Inkasso-Service später ganz einfach rechtssicher beauftragen.

Wenn Sie hingegen herkömmliche Rechtsanwälte mit einem Inkasso beauftragen, kann dies schnell teuer werden. Denn diese verlangen oft hohe Vorschüsse. Zudem sind herkömmliche Rechtsanwaltskanzleien nicht darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Fällen effektiv zu bearbeiten, sodass Fälle unbearbeitet bleiben.

Ihre Vorteile

Paywise vereint die Vorteile von Inkasso mit  innovativer Technik. Wir sind darauf spezialisiert, Inkassoaufträge mit dem nötigen Feingefühl durchzuführen. Für eine schnelle Zahlung machen wir den Kunden möglichst niedrigschwellige Zahlungsangebote. Zum Beispiel durch geringe Inkassogebühren, ein verständnisvolles Anschreiben und eine persönliche Ansprache per Telefon oder E-Mail. Aus Effizienzgründen greifen wir auf Automatisierungen zurück.

Gleichzeitig können wir ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren auf diese Weise schnell durchführen, sofern dies nötig ist. Bestreitet der Schuldner Ihre Forderung, vertreten die Inkassoanwälte unserer Partnerkanzlei Sie auf Wunsch auch vor Gericht, ohne Reibungs- und Zeitverluste.

Auch hinsichtlich der Kosten steht das Inkasso von paywise klassischen Inkassounternehmen in nichts nach. Wir sind auf Erfolgsbasis tätig, sodass Sie keine Vorschüsse leisten müssen. Lediglich die Gebühren für das Gericht, die Zwangsvollstreckung oder eine etwaig erforderliche Adressermittlung müssen Sie im Rahmen des Inkassoauftrags verauslagen. Bei Großkunden treffen wir hier jedoch gerne individuelle Vereinbarungen.

Legal-Tech unter anwaltlicher Führung

paywise wurde von spezialisierten Inkasso-Anwälten und Entwicklern gegründet. So bieten wir eine Mischung aus effektiver Automatisierung und rechtlichem Know-How. Unsere angeschlossene Kanzlei vertritt Sie – wenn nötig – vor Gericht.

Inkasso flexibel online

Über Dateiupload, Smartphone oder per Datenschnittstelle übersenden Sie uns einfach und unkompliziert Ihren Inkassoauftrag. Sie bestimmen das Vorgehen und bleiben über alle Schritte informiert.

Inkasso auf Erfolgsbasis

Bei berechtigten Forderungen hat der säumige Schuldner die Kosten des Inkassos zu tragen. Wir sind für Sie auf Erfolgsbasis tätig, sodass Sie keine Zahlungen an uns leisten müssen. Es können lediglich Vorschüsse für Gerichtsgebühren, Zwangsvollstreckung oder Adressermittlungen anfallen.

Datensicherheit

Die Kommunikation mit uns erfolgt verschlüsselt und wird streng vertraulich behandelt. Kommt es nicht zum Auftrag, werden alle Daten unmittelbar gelöscht.

So funktioniert’s

  1. Rechnung hochladen: Sie laden Ihre offene Rechnung einfach hoch und alle notwendigen Daten werden automatisch erkannt. Gerne auch per Mail oder Datenschnittstelle.
  2. Vorgehen festlegen: Sie bestimmen, wie genau wir Ihr Inkasso durchführen sollen. Ob außergerichtlich per Anschreiben oder direkt im gerichtlichen (Mahn-) Verfahren: Sie haben die Wahl.
  3. Absenden & zurücklehnen: Nach Beauftragung des Inkassos übernehmen wir unmittelbar. Wir kontaktieren Ihren Schuldner und halten Sie automatisch in unserem Login-Bereich über alle Schritte auf dem Laufenden.

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