Inkasso beauftragen:
Professionelle Unterstützung bei Zahlungsverzug

  • Sofort online beauftragen in 3 Schritten
  • Bearbeitung in wenigen Stunden
  • Inkassokosten trägt Ihr Schuldner
Jetzt Inkasso beauftragen
Einfach. Schnell. Die Kosten trägt Ihr Schuldner.
Schnell und einfach erklärt

Das Wichtigste in Kürze

Inkasso beauftragen

Bei offenen Forderungen und ausbleibenden Zahlungen ist unser Inkasso die effiziente Lösung, um schnell und unkompliziert Zahlungseingänge von Ihrem Schuldnern zu realisieren.

Doch worauf kommt es bei der Beauftragung eines Inkassos an? Das Wichtigste in Kürze:

Weiterführende Informationen

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen umfangreiche und tiefgehende Erklärungen Rund um das Thema Inkasso. Springen Sie mit unserem Inhaltsverzeichnis direkt zum relevanten Bereich:

Weitere Informationen finden Sie in unserem Ressourcen Bereich.
In drei einfachen Schritten

So funktioniert’s

1. Dokumente oder Rechnung hochladen

Sie laden Ihre offene Rechnung einfach hoch und alle notwendigen Daten werden automatisch erkannt. Gerne auch per CSV-Datei, lexoffice-Integration, oder REST-API.

2. Vorgehen festlegen

Sie bestimmen, wie genau wir Ihr Inkasso durchführen sollen. Ob außergerichtlich per Anschreiben oder direkt im gerichtlichen (Mahn-) Verfahren: Sie haben die Wahl.

3. Absenden & zurücklehnen

Nach Beauftragung des Inkassos übernehmen wir unmittelbar. Wir kontaktieren Ihren Schuldner und halten Sie automatisch in unserem Login-Bereich über alle Schritte auf dem Laufenden.

Das Forderungsmanagement über paywise

Ihre Vorteile

Legal-Tech unter anwaltlicher Führung

paywise wurde von spezialisierten Inkasso-Anwälten und Entwicklern gegründet. So bieten wir eine optimale  Mischung aus effektiver Automatisierung und rechtlichem Know-How. Unsere angeschlossene Kanzlei vertritt Sie – wenn nötig – vor Gericht.

Inkasso flexibel online

Über Dateiupload, Smartphone oder per Datenschnittstelle übersenden Sie uns einfach und unkompliziert Ihren Inkassoauftrag. Sie bestimmen das Vorgehen und bleiben im Ihrem Login-Bereich über alle Schritte informiert.

Inkassokosten trägt Ihr Schuldner

Bei berechtigten Forderungen hat der säumige Schuldner die Kosten des Inkassos zu tragen. Es können lediglich Vorschüsse für Gerichtsgebühren, Zwangsvollstreckung oder Adressermittlungen anfallen.

Datensicherheit

Die Kommunikation mit uns erfolgt verschlüsselt und wird streng vertraulich behandelt. Kommt es nicht zum Auftrag, werden alle Daten unmittelbar gelöscht.

FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Alle Kosten des Inkassos muss Ihr säumiger Schuldner bezahlen.

Wenn wir kein Geld für Sie einziehen, erhalten wir von Ihnen auch keine Zahlung auf unsere Vergütung. Wir erhalten nur Zahlungen, wenn Ihr Schuldner die offene Forderung ganz oder teilweise zahlt.

Dies gilt auch dann, wenn wir Ihre Forderung einmal nicht erfolgreich eintreiben können, zum Beispiel weil Ihr Schuldner insolvent ist. Sie können uns in diesem Fall, den den Anspruch auf Erstattung der Inkassokosten an Erfüllungsstatt abtreten.

Im Erfolgsfall, also wenn wir Ihre offene Forderung zu 100% eingezogen haben, erhalten wir lediglich die aufgelaufenen Verzugszinsen als Erfolgshonorar. Sie bleiben zu 100% Inhaber Ihrer Forderung.

Gegebenenfalls kann es sein, dass Sie Auslagen für das Mahngericht, die Adressermittlung oder Zwangsvollstreckungskosten vorschießen müssen. Bei Forderungen unter 500 Euro fallen für das Mahngericht in der Regel 36 Euro an Gerichtskostenvorschuss an, für eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme etwa 70 Euro. Auch diese Auslagen und Vorschüsse muss Ihr Schuldner vollständig erstatten.

Als Gegenleistung für unsere erfolgsbasierte Tätigkeit erwarten wir, dass sie mit uns „all-the-way“ gehen. Das heißt, dass sie das gesamte Inkassoverfahren mit uns durchziehen.

Wenn Sie den Inkassoauftrag vorzeitig abbrechen (und beispielsweise keine Gerichtskostenvorschüsse zahlen), können wir Ihre Forderungen nicht mehr einziehen. In diesem Fall behalten wir uns vor, Ihnen alle bis dato entstandenen Auslagen und Inkassogebühren in Rechnung stellen.

Wir übernehmen keine Fälle, die streitig sind, beispielsweise weil

  • der Schuldner den Vertragsschluss bestreitet
  • der Schuldner Mängel an Ihrer Leistung geltend macht.

Kommt es zum Bestreiten im laufenden Inkassoprozess, versuchen wir natürlich eine Lösung  zu finden.

Gerne unterstützen Sie unser Partner-Rechtsanwaltskanzleien, wenn die Forderung im Inkassoverfahren bestritten wird.

Alles weitere können Sie unseren Konditionen sowie AGB entnehmen.

Ein Inkasso können Sie beauftragen, wenn Ihre Forderung berechtigt ist und sich der Schuldner in Verzug befindet.

Sie müssen Ihre Leistung also vollständig erbracht haben, sofern Sie keine reine Vorleistung vereinbart haben.

Handelt es sich bei den Schuldnern um Unternehmer, tritt der Verzug 31 Tage nach Fälligkeit und Zustellung der Rechnung ein. Das betrifft unter anderem

Es ist nicht erforderlich, dass Sie vorab eine Mahnung oder Zahlungserinnerung verschickt haben.

Bei Privatpersonen ist in der Regel eine Mahnung oder Zahlungserinnerung vonnöten, damit der Verzug eintritt. Außerdem müssen Sie als Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB) sein, um das Inkasso von paywise zu beauftragen.

Tipp: Mehr Informationen zum richtigen Mahnen, dem Mahnwesen und dem Ablauf des Mahnverfahrens finden Sie hier.

Die Forderung muss außerdem unbestritten sein. Das heißt: Der Schuldner darf die Forderung nicht bemängelt oder angezweifelt haben. Das wäre dann der Fall, wenn er behauptet, nie einen Vertrag mit Ihnen geschlossen zu haben. Dasselbe Prinzip greift auch, wenn der Schuldner davon ausgeht, dass Sie Ihre Leistung nicht (oder nicht mangelfrei) erbracht haben.

Sie beauftragen Ihr Inkasso einfach und bequem per Upload der offenen Rechnung, per CSV-Datei, lexoffice-Integration oder Datenschnittstelle.

In der Regel erhalten Sie von uns innerhalb von wenigen Stunden eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Wir versenden dann unmittelbar – oft noch am selben Tag – eine außergerichtliche Zahlungsaufforderung an Ihren Schuldner.

Sollte Ihr Schuldner außergerichtlich keine Zahlung leisten, werden wir nach Abstimmung mit Ihnen einen Mahnbescheid beantragen.

Bezahlt der Schuldner die Forderung auch dann nicht vollständig, beantragen wir einen Vollstreckungsbescheid.

Nach Erlass des Vollstreckungsbescheids leiten wir i die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner ein. Hier wird das Kontoguthaben gepfändet oder ein Gerichtsvollzieher beauftragt.

Gerne besprechen wir mit Ihnen auch individuelle Vorgehensweisen und den genauen  Ablauf des Inkassoverfahrens.

Wenn Sie als Unternehmen ein Inkasso beauftragen, trägt die Kosten stets der säumige Schuldner. Sie berechnen sich nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beziehungsweise dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Kosten, die bei der Beauftragung eines Inkassos anfallen, hängen vom Zeitpunkt ab, an dem es möglich ist, eine Zahlung einzureichen. Gemäß unserem Fair-Pay-Ansatz fallen für Ihren säumigen Kunden die folgenden Inkassogebühren an. Voraussetzung ist jedoch, dass der Kunde die offenen Forderungen nach unserer ersten Aufforderung begleicht.

Unter diesem Link finden Sie unsere Konditionen.

Die Kosten sind somit niedriger, als es per Gesetz möglich wäre.

paywise ist ein digitales Inkassounternehmen, mit dessen Hilfe Sie Ihre offenen Forderungen – und auch Kleinbeträge – einziehen lassen können. Wir erhalten nur Geld, wenn Ihr Schuldner die Forderung ganz oder teilweise erfüllt. Unseren Service können Sie ganz einfach innerhalb weniger Minuten beauftragen.

  • Bei paywise übermitteln Sie ganz einfach per Rechnungs-Upload, E-Mail oder Datenschnittstelle Ihre unbezahlten Rechnungen. Unsere KI-gestützte Software wertet diese direkt online aus und wir übernehmen sofort.
  • Wir bearbeiten Ihre Forderung schnell und transparent. Sie bleiben stets über alle Schritte in unserem Login-Bereich informiert.

Unser digitaler Workflow vermeidet zeitraubende Telefonate und Schriftverkehr. Paywise stellt durch den Einsatz moderner Technologien sicher, dass dies so effizient wie möglich geschieht.

Alles aus einer Hand

Das Inkasso-Verfahren nach Beauftragung

Stufe 1

Erste Zahlungsaufforderung durch paywise

Häufig genügt schon ein eindringliches Schreiben von uns als Inkasso-Unternehmen, um Ihren Schuldner zur Zahlung zu veranlassen. Hierbei gilt: Je mehr Kontaktinformationen wir zu Ihrem Schuldner haben, desto effektiver ist dieses Vorgehen. Und desto schneller kommen Sie auch an Ihr Geld. Um Ihre Kundenbeziehung möglichst zu schonen, verlangen wir nicht die vollen gesetzlichen Inkassogebühren. Gleichzeitig gelingt es uns so, den Kunden schnellstmöglich zu einer Zahlung zu bewegen.

Zahlt Ihr Kunde weiterhin nicht, senden wir ein weiteres Zahlungsaufforderungsschreiben.

  • Schuldner erhält zwei außergerichtliche Aufforderungsschreiben
  • Fair-Payment-Ansatz unterhalb der gesetzlichen Inkassogebühren
  • Auf Wunsch auch E-Mails & SMS oder Whatsapp
  • Zahlung in den meisten Fällen
Stufe 2

Zweite Zahlungsaufforderung durch paywise

Um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen, fordern wir den Schuldner nochmals zur Zahlung auf. Um hier eine Zahlung zu erreichen, wählen wir nun einen eindringlichen Ton und kündigen das gerichtliche Mahnverfahren an. Wenn erforderlich, treffen wir mit Ihrem Schuldner eine Zahlungsvereinbarung.

  • per Brief und E-Mail
  • Per SMS oder Whatsapp
Stufe 3

Post vom Mahngericht

Wir als Inkasso-Unternehmen kümmern uns um die Beantragung des Mahnbescheids, und Ihr Schuldner erhält Post vom Mahngericht. Widerspricht er nicht und  legt auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, so ist Ihre Forderung rechtskräftig tituliert. Dann kann die Zwangsvollstreckung, beispielsweise durch den Gerichtsvollzieher, eingeleitet werden (Stufe 5).

Widerspricht der Schuldner/ legt Einspruch ein, verfolgen unsere Inkasso-Anwälte die Angelegenheit vor dem Prozessgericht im streitigen Verfahren weiter.

  • Beantragung Mahnbescheid
  • Beantragung Vollstreckungsbescheid
  • Sollte der Schuldner nicht widersprechen: Ihre Forderung ist tituliert und Sie können direkt eine Zwangsvollstreckung einleiten (Stufe 4)
Stufe 4

Post vom Prozessgericht

Die Angelegenheit wird direkt vor dem zuständigen Amts- oder Landgericht weiterverfolgt. Hier reichen unsere Inkasso-Anwälte für Sie eine Anspruchsbegründung mit den richtigen Anträgen und Beweisantritten ein. Der Schuldner muss sich nun im Gerichtsverfahren verteidigen. Unsere Inkasso-Anwälte vertreten Sie auch in der mündlichen Verhandlung vor Gericht.

Nachdem ein Urteil durch das Prozessgericht ergangen ist, leiten wir auf Wunsch die Zwangsvollstreckung ein. Es ist dann möglich, das Vermögen des Schuldners zu pfänden.

  • Unsere Partnerkanzlei erstellt auf Wunsch eine Anspruchsbegründung, sollte Ihr Schuldner Ihre Forderung bestreiten.
  • Die Begründung der Forderung erfolgt stets unter Beweisantritt.
  • Unsere Partnerkanzlei vertritt Sie in der mündlichen Verhandlung vor den Amts- oder Landgerichten. Bei Bestreitung der Forderung erhalten Sie Unterstützung durch unsere Rechtsanwälte.
Stufe 5

Zwangsvollstreckung

Ist Ihre Forderung tituliert, können wir eine Zwangsvollstreckung einleiten. Das heißt, die Vermögenswerte und Konten des Schuldners werden gepfändet. Gegebenenfalls muss der Schuldner an Eides statt Auskunft über sämtliche Vermögenswerte geben.

Führt die Zwangsvollstreckung einmal nicht zur vollen Begleichung Ihrer Forderung, nehmen wir den Vorgang in die Langzeitüberwachung. Denn eine Zwangsvollstreckung wegen einer titulierten Forderung kann für einen Zeitraum von 30 Jahren erfolgen.

Tipp: Alles Wissenswerte zur Verjährung von Inkassoschulden können Sie hier nachlesen.

  • Gerichtsvollzieher pfändet Vermögen des Schuldners
  • Kontopfändung
  • Der Schuldner muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben

Inkassounternehmen beauftragen: Ja oder nein?

Viele Unternehmen bieten mittlerweile auch den Kauf auf Rechnung als Zahlungsoption an oder gehen in Vorleistung. So kommen sie ihren Kunden weit entgegen.

Doch was passiert, wenn diese die Rechnung nicht bezahlen? Wie verhält man sich am besten, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt.

Oft ist es nicht ganz leicht, offene Forderungen von Kunden einzufordern. Das gilt auch dann, wenn es beim Kauf per Lastschrifteinzug plötzlich zu einer Rücklastschrift kommt.

Reagieren Sie gar nicht auf einen Zahlungsverzug, kann es schnell passieren, dass Sie Ihr Geld nicht bekommen.

Um Forderungsausfälle zu vermeiden und damit Sie schnell an Ihr wohlverdientes Geld kommen, sollten Sie in diesem Fall am besten ein seriöses und etabliertes Inkassounternehmen beauftragen.

Wir erklären Ihnen, was Sie beachten sollten, wenn Sie ein Inkassounternehmen beauftragen wollen.

Wer kann ein Inkasso beauftragen: Geschäfts- und Privatkunden

Grundsätzlich kann jeder – ob privat oder geschäftlich – ein Inkassounternehmen damit beauftragen, offene Forderungen einzuziehen.

Bei paywise sind wir jedoch nur für Unternehmer, also Selbstständige, Freiberufler oder KMUs oder Konzerne tätig.

Um paywise als Inkassounternehmen zu beauftragen, kommt es  nicht auf die Größe Ihres Unternehmens an oder die Höhe bzw. Anzahlt der offenen Forderung an.  Wir sind für alle Unternehmen da. Es ist uns daher egal, ob Sie uns einmal im Jahr beauftragen oder mehrere Hundert Forderungen im Monat ins Inkasso übergeben.

Es spielt auch keine Rolle, ob Ihr Schuldner ein Unternehmer oder Verbraucher ist. Sie können ein Inkasso sowohl im

beauftragen.

Wann kann und sollte man ein Inkassobüro beauftragen?

Ihr Kunde zahlt seine Rechnungen nicht. Die offenen Rechnungen häufen sich. Ihre Mahnungen bleiben erfolglos oder der Kunde hält Sie hin.

Infolge der Zahlungsverzögerungen gerät Ihr Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage und vielleicht sogar in eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit und damit in eine Insolvenz-Situation. Um dies zu vermeiden sollten Sie frühzeitig tätig werden und ein Inkassounternehmen einschalten.

Leider stellen wir in der Praxis oft fest, dass unsere Kunden sich viel zu spät an uns wenden. Oft warten sie, um die Kundenbeziehung nicht zu belasten, so lange, bis für das eigene Unternehmen Mittel für laufende Kosten oder Neuinvestitionen knapp werden. Es kann sogar passieren, dass die betroffenen Unternehmen selbst in Zahlungsschwierigkeiten geraten.

Um zu erreichen, dass Ihre Schuldner Ihre Rechnungen zeitnah begleichen, sollten Sie sich so früh wie möglich professionelle Unterstützung holen. Denn häufig lassen sich Zahlungsausfälle sogar verhindern, wenn ein Inkassoprozess einmal etabliert wurde.

Je früher Sie ein Inkassounternehmen einschalten, umso höher ist die Betreibungsquote und auch die Zahlungsmoral Ihrer Schuldner.

Damit das Inkassoverfahren Ihre bestehende Kundenbeziehung nicht belasten, sollten Sie jedoch Ihre Kunden zumindest zweimal mahnen, bevor Sie einen Inkasso-Service in Anspruch nehmen. Auch sind klärende Telefonate mit dem Schuldner hilfreich, bevor eine Forderung an das Inkasso geht. Gleichzeitig sollte man nicht zu lange warten, da die Erfolgsquote abnimmt, je älter die Rechnung ist.

Aufgaben des Forderungseinzugs schnell an Inkassounternehmen delegieren

Reagiert der Schuldner auf mehrere Mahnungen nicht, sollten Sie handeln. Das frühzeitige Einschalten eines Inkassounternehmens garantiert einen effektiven Forderungseinzug ohne Rechtsverluste.

Zu den Vorteilen von Inkasso gehört auch, dass Sie interne Kosten für den Forderungseinzug sparen und sich wieder im voller Kraft auf Ihr Kerngeschäfts konzentrieren können.

Zahlungsverzug als Voraussetzung für die Einschaltung eines Inkassounternehmens

Damit Sie ein Inkassounternehmen mit dem Einzug einer Forderung beauftragen können, muss sich der Schuldner nach § 286 BGB im Zahlungsverzug befinden. Denn nur beim Vorliegen des Zahlungsverzugs sind die Kosten des Inkassos durch den Schuldner als Verzugsschaden zu ersetzen.

Zahlungsverzug liegt vor, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

oder

oder

Auch wenn eine Mahnung nicht immer gesetzlich vorgeschrieben ist, empfehlen wir immer zumindest eine schriftliche Mahnung zu versenden. So schonen Sie die Beziehung zu ihrem Kunden und jeder hat schon mal eine Rechnung übersehen.

Tipp: Alles Wissenswerte zum Mahnwesen und dem Ablauf des Mahnverfahrens erfahren Sie in unseren anderen Beiträgen.

Ab welcher Forderungshöhe lohnt es sich, ein Inkassounternehmen einzuschalten?

Hierbei gibt es keine Mindestforderungshöhe. Es lohnt sich auch, Kleinbeträge einziehen zu lassen. Dies gilt umso mehr, wenn Sie ein Unternehmen sind, dass niedrigpreisige Produkte und Dienstleistungen anbietet. Gerade hier summieren sich dann auch geringe Rechnungsbeträge und können Ihr Unternehmen in eine wirtschaftliche Schieflage bringen. Wenn Sie ein Inkasso beauftragen, können Sie Dominoeffekte vermeiden.

Damit auch bei kleinen Forderungen eine effektive Abarbeitung der Inkassoaufträge möglich ist, bieten wir bei paywise verschiedene Möglichkeiten, ein Inkasso ohne großen Aufwand zu beauftragen – wie beispielsweise den Dokumentenupload, die Stapeleinreichung von Rechnungen sowie den Import von Excel-Listen oder Datenschnittstellen (REST-API).

Sollten Sie lexoffice nutzen, können wir ebenfalls als offizieller lexoffice Technologiepartner eine einfache Anbindung an Ihr System realisieren.

Was kostet ein Inkassounternehmen?

Grundsätzlich trägt der Schuldner die anfallenden Kosten in Form von Inkassogebühren und Auslagen. Sie können also mit einer Auszahlung ihrer gesamten Forderung rechnen. Es fallen bei Bedarf lediglich Vorschüsse für Gerichtsgebühren, Zwangsvollstreckungen und gegebenenfalls Adressermittlungen an.

paywise erhält als Erfolgsprovision lediglich die aufgelaufenen Verzugszinsen.

Die gesamten Informationen zu unseren Konditionen können Sie hier einsehen:

Wie beauftragt man ein Inkassounternehmen?

Sie können uns als Inkassounternehmen per

beauftragen.

Telefonate oder die mühsame Übergabe von Dokumenten per Post entfallen. Natürlich stehen wir Ihnen bei Fragen zur Erteilung eines Inkassoauftrags trotzdem auch gerne per Telefon oder Chat zur Verfügung.

Nach Beauftragung prüfen wir als Inkassounternehmen zunächst Ihre Forderungen. Die erste Zahlungsaufforderung versenden wir oft innerhalb von wenigen Stunden.

Den aktuellen Stand des Inkassos können Sie hierbei ständig in Ihrem Login-Bereich überwachen. Sollten wir Rückfragen haben, können Sie diese in Ihrem Dash-Board beantworten. Natürlich werden Sie über die aktuellen Entwicklungen auch per E-Mail unterrichtet.

Inkasso bei paywise beauftragen: Schnell, zuverlässig, die Kosten trägt Ihr Schuldner

Einen Mindestbetrag, ab dem Sie Forderungen durch einen Inkassoauftrag geltend machen können, gibt es nicht. Es lohnt sich somit auch, kleine Beträge einziehen zu lassen.

Inkassounternehmen wie paywise nutzen hierbei speziell entwickelte Software, die es möglich macht, eine Vielzahl von Aufträgen effektiv zu bearbeiten. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die säumigen Schuldner regelmäßig auf die ausstehenden Beträge hingewiesen und an die noch offene Zahlung erinnert werden.

Können wir außergerichtlich keinen Erfolg erzielen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren für Sie ein. Natürlich führen wir für Sie auch die Zwangsvollstreckung durch, schließen die Ratenzahlungsvereinbarung und überwachen den pünktlichen Eingang der Raten.

Bei paywise erlaubt die hohe Automatisierung, dass wir uns persönlich um schwierige Fälle kümmern können, wenn dies erforderlich ist. Unsere Inkasso-Experten sind zudem immer für Sie da und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn einmal Probleme auftauchen.

Auch bereits im Vorfeld der Beauftragung eines Inkassos beraten wir Sie gerne. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Mahnprozess optimal zu gestalten. So können Sie unseren Inkasso-Service später ganz einfach rechtssicher beauftragen.

Warum Inkasso beauftragen? Vorteile im Überblick

paywise vereint die Vorteile von Inkasso mit innovativer Technik. Wir sind darauf spezialisiert, Inkassoaufträge mit dem nötigen Feingefühl durchzuführen. Für eine schnelle Zahlung und um Ihre Kundenbeziehung zu erhalten, machen wir den Kunden möglichst niedrigschwellige Zahlungsangebote und achten bei Erstanschreiben auf einen verständnisvollen Ton.

Aus Effizienzgründen greifen wir auf Automatisierungen zurück. Durch die Automatisierung können wir zudem ein Mahn- oder Vollstreckungsverfahren schnell durchführen, sofern dies nötig ist.

Bestreitet der Schuldner Ihre Forderung, vertreten die Inkassoanwälte unserer Partnerkanzlei Sie auf Wunsch auch vor Gericht, ohne Reibungs- und Zeitverluste.

Auch hinsichtlich der Kosten steht das Inkasso von paywise klassischen Inkassounternehmen in nichts nach. Die Kosten des Inkassos trägt Ihr Schuldner, sodass Sie für unsere Inkassovergütung keine Vorschüsse leisten müssen.

Nur wenn wir Ihre Forderung ganz oder teilweise erfolgreich einziehen, müssen Sie ggf. Zahlungen leisten. Lediglich die Gebühren für das Gericht, die Zwangsvollstreckung oder eine etwaig erforderliche Adressermittlung müssen Sie im Rahmen des Inkassoauftrags verauslagen.

Inkassounternehmen oder Anwalt – was ist besser?

Herkömmliche Rechtsanwälte sind oft nicht auf den Forderungseinzug spezialisiert.

Wenn Sie also solche Anwälte mit einem Inkasso beauftragen, kann dies schnell teuer werden. Denn diese verlangen oft hohe Vorschüsse. Zudem sind herkömmliche Rechtsanwaltskanzleien nicht darauf ausgelegt, eine Vielzahl von Fällen effektiv zu bearbeiten und zu überwachen, sodass Fälle unbearbeitet bleiben.

Reine Inkassofirmen haben sich im Gegensatz dazu auf ihr Fachgebiet spezialisiert. Seriöse Unternehmen verfügen über ein großes kaufmännisches und rechtswissenschaftliches Know-how. Zudem haben sie einen Einblick in umfangreiche Wirtschaftsdaten und verfügen meist über umfassende Erfahrungen im Umgang mit Schuldnern.

Ihre Expertise erlaubt es ihnen, bei Mahn- und Verhandlungstätigkeiten mit Bedacht und Feingefühl vorzugehen und bei ihrer Tätigkeit auch Fairness walten zu lassen. Schließlich hat niemand etwas davon, eine gute Geschäftsbeziehung durch „harte Bandagen“ beim Forderungseinzug oder Forderungsmanagement zu belasten.

Ob im Einzelfall eher ein Anwalt oder doch besser eine professionelle und seriöse Inkassofirma infrage kommt, hängt von der Fallkonstellation ab. Ist schon absehbar, dass die Rechnung in einem streitigen Verfahren vor den Amts- und Landgerichten durchgesetzt werden muss, empfiehlt es sich, direkt einen Anwalt zu beauftragen. In allen anderen Fällen ist das Inkassounternehmen vorzugswürdig.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne. Wir beraten Sie transparent in allen Anliegen rund um den Forderungseinzug!

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