Nicht jede offene Forderung liegt im mehrstelligen Bereich. Oft genug zahlen Schuldner auch Kleinbeträge nicht oder nur verspätet. Trotz des geringen Wertes der Forderung lohnt sich aber auch hier regelmäßig die Beitreibung.
Warum sollten Kleinbeträge beigetrieben werden?
Auf den ersten Blick mag es sich nicht lohnen, Kleinbeträge beizutreiben oder hierfür ein Inkasso zu beauftragen. Schließlich sind auch Personal und Brief nicht kostenlos. Doch diese Einstellung trügt. Ein einzelner Kleinbetrag mag nicht viel ausmachen, eine Vielzahl an Kleinbeträgen summiert sich aber. Beim späteren Jahresabschluss kann sich die so entstandene Differenz dann rächen. Denn ein Unternehmen kalkuliert grundsätzlich mit sämtlichen Forderungen. Werden nun über einen längeren Zeitraum Kleinbeträge nicht beigetrieben, gehen Planung und Rechnung meist nicht auf. Umso länger man Kleinbeträge nicht beitreibt, desto größer wird das Problem.
Wie kann man Kleinbeträge einfach beitreiben?
Die Beitreibung von Kleinbeträgen rechnet sich in der Regel nur, wenn Sie ein externes Forderungsmanagement nutzen. Diese Kosten können Sie nämlich meist vom Schuldner zurückverlangen; Ihre In-house-Kosten der Beitreibung hingegen nicht. Wir werden Ihre Schuldner für Sie eindeutig und unmissverständlich mahnen und zur Zahlung auffordern. Oft werden Ihre Schuldner dieser Aufforderung nachkommen. Denn auch der Gegenseite ist klar, dass sich für einen Kleinbetrag kein Gerichtsstreit lohnt. Sollte sich Ihr Schuldner weiterhin weigern, ist das Beantragen eines Mahnbescheids die erste Wahl. Dieses wird einfach und schnell bei Gericht beantragt. Das Gericht stellt dem Schuldner dann einen förmlichen Mahnbescheid zu. Widerspricht Ihr Schuldner nicht – was bei Kleinbeträgen meist der Fall ist – können Sie unmittelbar vollstrecken.
Ist die Beitreibung von Kleinbeträgen nicht viel zu teuer?
Nein, im Gegenteil. In aller Regel muss der Schuldner Ihre Rechtsverfolgungskosten tragen. Außerdem stehen Ihnen pauschal 40€ zu, wenn der Schuldner in Verzug gerät und kein Verbraucher ist. Ohnehin sind die Kosten der Beitreibung von Kleinbeträgen gering. Denn grundsätzlich orientieren sich die Inkassogebühren am Wert der beizutreibenden Forderung. Das heißt: Kleine Forderung, kleine Gebühr. Auch die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens hängen vom Wert der Forderung ab, sodass hier nur geringe Gebühren auf Sie zukommen.