22. Juli 2021

„Kleinvieh macht auch Mist!“ – Warum sich Inkasso (auch) für Kleinbeträge lohnt

Ob fehlende Zahlungsmoral beim Kauf auf Rechnung oder Rücklastschriften wegen fehlender oder unzureichender Kontodeckung: Nicht bezahlte Rechnungen können schnell zu Liquiditätsengpässen und Zahlungsschwierigkeiten führen. Hat der Kunde seinen Wohnsitz oder Firmensitz im Ausland, gestaltet sich das Beitreiben der Forderungen noch einmal schwieriger. Oft müssen Sie dann einen „Europäischen Zahlungsbefehl“ beantragen, um Ihren Ansprüche europaweit geltend machen zu können.

Aus diesem Grund wenden sich viele Unternehmen an ein Inkassounternehmen ihres Vertrauens, um die Geldbeträge beitreiben zu lassen. Die Vorteile eines Inkassodienstes sind dabei offensichtlich: Sie müssen sich nicht selbst um den Forderungseinzug kümmern. Stattdessen beauftragen Sie ein erfahrenes Inkassobüro – wie beispielsweise paywise – mit dem Forderungsmanagement.

Doch nicht jede offene Forderung bewegt sich im mehrstelligen Bereich. Oft genug zahlen Schuldner auch Kleinbeträge nicht oder nur verspätet. Trotz des geringen Wertes der Forderung lohnt es sich oft, auch Kleinbeträge einziehen zu lassen. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie rund um das Thema „Inkasso für Kleinbeträge“ wissen sollten.

Inkasso für Kleinbeträge- Was spricht dafür?

Auf den ersten Blick mag es sich nicht lohnen, ein Inkasso zu beauftragen, um Kleinbeträge einziehen zu lassen. Schließlich handelt es sich hierbei nicht um größere Summen. Und auch die Kosten für Porto, Briefpapier sowie den zusätzlichen Arbeitsaufwand gilt es selbstverständlich zu berücksichtigen. Nicht selten verzichten Unternehmen daher darauf, kleinere Beträge – von „lächerlichen 5 Euro“ beizutreiben. 

Doch diese Annahme ist ein Trugschluss. Ein einzelner Kleinbetrag mag zwar nicht viel ausmachen, eine Vielzahl an Kleinbeträgen summiert sich aber. Beim späteren Jahresabschluss kann sich die so entstandene Differenz dann rächen. Denn als Unternehmer sollten Sie bei der Finanzplanung stets alle noch offenen Forderungen berücksichtigen. Sehen Sie nun für längere Zeit davon ab, die offenen Rechnungen beizutreiben, gehen Planung und Rechnung meist nicht auf. Vor diesem Hintergrund ist es auch für Kleinbeträge sinnvoll, einen Inkasso-Service in Anspruch zu nehmen. Je eher Sie hierbei reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Forderungseinzug

Hinzu kommt, dass bei Ihren Kunden der Eindruck entsteht, Sie könnten Kleinbeträge ggf. unter den Tisch fallen lassen. Die Folge ist oft eine noch schlechtere Zahlungsmoral. So ist es keine Seltenheit, dass Kunden Rechnungen über Kleinbeträge eher ignorieren und auch auf Mahnungen eher zögerlich reagieren. Viele Kunden gehen davon aus, dass Sie wegen „ein paar Euro“ sicher kein Gerichtsverfahren einleiten werden. Legen Sie hier also eine gewisse Konsequenz an den Tag und machen Sie Ihre Ansprüche unbedingt geltend. Beispielsweise indem Sie ein Inkasso (auch) für Kleinbeträge einschalten.

Ob es sich auch für Kleinbeträge lohnt, ein Inkassounternehmen zu beauftragen, hängt zu guter Letzt immer auch davon ab, was Sie unter einem „Kleinbetrag“ verstehen. Einige Unternehmen betrachten bereits 15 Euro als eine große Summe (verschenktes) Geld. Für andere stellen selbst offene Forderungen von mehreren tausend Euro eine Lappalie dar.

Forderungseinzug und Inkasso für Kleinbeträge: Wie können Sie Kleinbeträge einziehen lassen?

Anstatt die offenen Forderungen selbst einzutreiben, ist es also ratsam, sich Unterstützung durch einen externen Dienstleister zu suchen. Dieses Schritt erspart Ihnen nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern bringt auch finanzielle Vorteile. Denn: Das Beitreiben von Kleinbeträgen lohnt sich in der Regel nur, wenn Sie die Ihnen entstandenen Kosten später zurückerstattet bekommen. Haben Sie ein Inkassounternehmen mit dieser Aufgabe betraut, können Sie die Gebühren hinterher von Ihrem säumigen Schuldner zurückverlangen. Anders verhält es sich, wenn Sie sich dazu entschließen, sich „In-House“ um das Beitreiben der Schulden zu kümmern. In diesem Fall müssen Sie die Kosten meist selbst tragen.

Inkasso für Kleinbeträge: Sind die Kosten für die Beitreibung nicht viel zu hoch?

Nein, ganz im Gegenteil! In aller Regel muss der Schuldner Ihre Rechtsverfolgungskosten tragen. Außerdem stehen Ihnen pauschal 40 Euro zu, wenn der Schuldner in Verzug gerät (und es sich um einen Unternehmer und keinen Verbraucher handelt). Ohnehin fallen die Kosten für die Beitreibung von Kleinbeträgen kaum ins Gewicht. Denn grundsätzlich orientieren sich die Inkassogebühren am Wert der beizutreibenden Forderung. Das heißt: Kleine Forderung, kleine Gebühr. Auch die Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens hängen vom Wert der Forderung ab. Somit halten sich die Gebühren hier klar in Grenzen. 

Tipp: Alles Wissenswerte zum genauen Ablauf des Mahnverfahrens können Sie hier nachlesen.

Digitales Inkasso – auch für Kleinbeträge – Der Inkasso-Service von paywise

Haben Sie Ihren Kunden mehrfach gemahnt und all Ihre Zahlungserinnerungen oder Mahnungen laufen ins Leere? Dann ist es definitiv an der Zeit, sich professionelle Unterstützung zu holen. 

Eine seriöse Inkassofirma hilft Ihnen nicht nur dabei, einen Vollstreckungsbescheid oder Mahnbescheid zu beantragen: Ein gutes Inkassobüro steht Ihnen vielmehr währen des gesamten Inkassoverfahrens als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Als erfahrener Inkassodienstleister haben wir langjährige Expertise im Mahnwesen und im Eintreiben offener Geldsummen. Aber auch um die Verjährung von Inkassoschulden oder die Verjährung titulierter Zinsen zu verhindern, sind wir die richtige Anlaufstelle. (Im Fachjargon ist auch von einer „Hemmung der Verjährung“ die Rede). 

Gut zu wissen: Weitere Tipps zum richtigen Mahnen säumiger Schuldner haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengetragen.

Inkasso für Kleinbeträge: So gehen wir vor

  1. Schritt: Zunächst werden wir Ihre Schuldner eindeutig, unmissverständlich mahnen und zur Zahlung auffordern. In den meisten Fällen kommen diese unserer Aufforderung unmittelbar nach und wir haben die Möglichkeit, Ihr Geld einzuziehen. Schließlich ist auch der Gegenseite bewusst, dass es sich für derart geringe Beträge nicht lohnt, vor Gericht zu ziehen. 
  2. Schritt: Befindet sich Ihr Schuldner weiterhin im Zahlungsverzug und weigert sich, die Rechnung zu bezahlen gehen wir einen Schritt weiter. Waren die bisherigen Maßnahmen erfolglos, beantragen wir einen Mahnbescheid, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. 
  3. Schritt: Das Gericht stellt dem Schuldner dann einen förmlichen Mahnbescheid zu. Widerspricht Ihr Schuldner nicht – was bei einem Inkasso für Kleinbeträge meist der Fall ist – können Sie den Titel vollstrecken. Im Rahmen einer Zwangsvollstreckung ist es dann möglich sämtliche Konten, Einkünfte oder auch wertvolle Gegenstände pfänden zu lassen. 

Egal ob mehrstellige Summen oder Inkasso für Kleinbeträge: Paywise übernimmt für Sie den Forderungseinzug. Zögern Sie nicht, sich noch heute mit uns in Verbindung zu setzen.

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