12. Dezember 2022

Vollstreckungsbescheid

Sie haben Ihre vertraglich geschuldete Leistung erbracht und Ihren Kunden richtig gemahnt? Aber dieser weigert sich trotz mehrfacher Zahlungserinnerung oder Mahnung, die offene Rechnung zu begleichen? Dann ist es ratsam, baldmöglichst ein Inkasso zu beauftragen, das Sie bei Ihrem weiteren Forderungsmanagement unterstützt. Denn egal, ob nach einem Kauf auf Rechnung oder bei einer plötzlichen Rücklastschrift: Befindet sich Ihr Käufer einmal im Zahlungsverzug, sollten Sie schnell handeln. Schließlich wird ein erfolgreicher Forderungseinzug immer unwahrscheinlicher, je mehr Zeit bereits vergangen ist. 

Sollten die außergerichtlichen Inkassomaßnahmen keinen Erfolg zeigen, ist es an der Zeit, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Hierfür müssen Sie – oder das von Ihnen beauftragte Inkassounternehmen – bei unbestrittenen Forderungen zunächst einen Mahnbescheid beantragen. Sofern der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt, gilt es im nächsten Schritt, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.

Doch was genau passiert bei/nach einem Vollstreckungsbescheid? Wie stellt man einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids und welche Kosten kommen dabei auf Sie zu? Und wann ist ein Vollstreckungsbescheid verjährt? Wir erklären Ihnen alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.

Was ist ein Vollstreckungsbescheid?

Der Vollstreckungsbescheid ist der zweite Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Der Ablauf des Mahnverfahrens ist wie folgt: 

  1. Nachdem ein Mahnantrag beim zuständigen Mahngericht gestellt wurde, erhält der Schuldner einen Mahnbescheid. Nach der Zustellung hat der Schuldner die Möglichkeit, zwei Wochen lang Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen.
  2. Erfolgt kein Widerspruch, können Sie einen Vollstreckungsbescheid einreichen. Gegen diesen kann der Schuldner wiederum zwei Wochen lang Einspruch einlegen. Tut er dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der rechtskräftige Vollstreckungsbescheid ist ein Titel. Er hat somit die gleichen Wirkungen wie ein Urteil, in dem der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt wurde. 

Gut zu wissen: Bei paywise melden wir einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid an die Schufa, was zu einem negativen Schufa-Eintrag führt. Begleicht der Schuldner die offenen Forderungen, wird der Eintrag nach frühestens 3 Jahren gelöscht.

Pflichtangaben im Vollstreckungsbescheid

Angaben im Vollstreckungsbescheid

Sollte der Schuldner zwischen Beantragung des Mahnbescheids und dem Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids Zahlungen leisten, sind diese im Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids zwingend anzugeben und zu berücksichtigen.

Im Vollstreckungsbescheid ist zudem anzugeben, wenn sich die Anschrift des Schuldners geändert hat. Zudem ist anzugeben, ob die Zustellung des Vollstreckungsbescheids durch das Gericht oder im Parteibetrieb erfolgen soll. Da die Zustellung im Parteibetrieb mit weiteren Kosten und Aufwand verbunden ist, sollte daher im Regelfall die Zustellung durch das Mahngericht beantragt werden.

Nächster Schritt: Zwangsvollstreckung

Der rechtskräftige Vollstreckungsbescheid ist die Grundlage für eine spätere Zwangsvollstreckung. So können Sie beispielsweise einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung von Gegenständen beauftragen (zum Beispiel Schmuck oder Bargeld).

Haben die Pfändungen des Gerichtsvollziehers keinen Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher auch eine Vermögensauskunft des Schuldners einholen. Hier muss der Schuldner an Eidesstatt Auskunft über seine gesamte Vermögenslage geben – beispielsweise darüber, welche Vermögenswerte er hat, ob noch Konten bestehen oder wer sein Arbeitgeber ist.

Darüber hinaus ist es möglich, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu beantragen. Mit einem Vollstreckungsbescheid können Sie also Gehälter oder Bankguthaben pfänden lassen und sich dieses anschließend auszahlen lassen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick

Um einen Vollstreckungsbescheid beantragen zu können, gibt es einige Fristen zu beachten. Das gilt insbesondere für die Antragsstellung. Halten Sie sich nicht an diese Fristen, kann das für Sie negative rechtliche Konsequenzen haben.

Verjährte Forderungen

Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beziehungsweise der Beantragung des Vollstreckungsbescheids sollten Sie sicherstellen, dass die offene Forderung noch nicht verjährt ist.

Andernfalls kann der Schuldner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben und eine Zahlung dauerhaft verweigern. Infolgedessen müssten Sie die Kosten für das gerichtliche Mahnverfahren selbst tragen (eventuell zuzüglich der Kosten für die anwaltliche Vertretung des Schuldners).

Vertragliche Zahlungsansprüche verjähren nach § 195 BGB drei Jahre, nachdem die Forderung fällig gewesen wäre. Die Frist bezieht sich meist auf den Tag der Rechnungsstellung, die Fälligkeit der Miete laut Mietvertrag (zum Beispiel der dritte Werktag des Monats) oder den vereinbarten Rückzahlungszeitpunkt bei Darlehen. Zu beachten ist, dass all diese Ansprüche immer zum Jahresende (31. Dezember) verjähren. Eine Rechnung die zum Beispiel am 31.03.2022 gestellt wurde, verjährt damit am 31.12.2025.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist sollten Sie sich gut überlegen, ob es wirklich sinnvoll ist, ein gerichtliches Mahnverfahren zu initiieren. Zwar können Sie Glück haben und der Schuldner legt keinen Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein. Sollte er jedoch Einspruch einlegen, müssen Sie obendrein die Kosten für das Gerichtsverfahren und den Bescheid übernehmen.

Auf der anderen Seite ist das Einreichen eines Vollstreckungsbescheids eine bewährte Möglichkeit, um die Verjährung offener Forderungen zu verhindern. In der Rechtssprache spricht man auch von einer Hemmung der Verjährung. Es empfiehlt sich also, jedes Jahr die offene Postenliste auf nicht beglichene Forderungen hin zu prüfen.

Einspruchsfrist gegen einen Vollstreckungsbescheid

Der Schuldner hat die Möglichkeit, bis zu zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch einzulegen. Tut er dies nicht, ist der Titel rechtskräftig und kann nur in wenigen Ausnahmefällen noch angegriffen werden (beispielsweise durch Fehler bei der Zustellung). Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann also die Zwangsvollstreckung erfolgen.

Wenn der Schuldner fristgerecht Einspruch eingelegt hat, ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet. Die offene Forderung können Sie dann in einem regulären gerichtlichen Verfahren vor den Amts- und Landgerichten weiterverfolgen. Dabei müssen Sie mit einer Klage oder Anspruchsbegründung Ihre Forderung klar darlegen und mit Beweisen untermauern. Im Gegensatz zum automatisierten Mahnverfahren wird im Verfahren vor den Amts- und Landgerichten eine inhaltliche Prüfung der Ansprüche vorgenommen. Das Gerichtsverfahren ist mit nicht unerheblichen Ausgaben verbunden. Ist Ihre Forderung jedoch berechtigt, muss der Schuldner die Kosten für das Verfahren und den Vollstreckungsbescheid vollumfänglich bezahlen.

Frist zur Beantragung des Vollstreckungsbescheids

Gemäß § 707 ZPO muss der Vollstreckungsbescheid innerhalb von 6 Monaten nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden. Die Zustellung des Mahnbescheids wird hierbei im Mahnbescheid erfasst.

Sollte die Frist des § 701 ZPO nicht eingehalten werden, entfällt die Wirkung des Mahnbescheids. Das heißt die Verjährungshemmung endet und die Kosten für die Mahnbescheid können nicht mehr ersetzt werden. Es muss also ein neuer Mahnbescheid mit entsprechenden Gerichtskosten beantragt werden.

Verjährung: Wie lange ist ein Vollstreckungsbescheid gültig?

Zwangsvollstreckungen aus Vollstreckungsbescheiden lassen sich über viele Jahre hinweg betreiben.

Forderungen, die mit einem Vollstreckungsbescheid rechtskräftig festgestellt wurden, unterliegen nicht mehr der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Stattdessen beträgt die Verjährung nach einem Vollstreckungsbescheid 30 Jahre. Das heißt: Der Vollstreckungsbescheid verliert auch nach 10 Jahren oder 20 Jahren nicht an Gültigkeit.

Sollte ein Schuldner also einmal nicht in der Lage sein, die offene Forderung zu begleichen, versuchen wir in regelmäßigen Abständen, die offene Forderung durch eine Zwangsvollstreckung einzutreiben. So lässt sich leicht überprüfen, ob sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners womöglich verbessert hat.Tipp: Umfassende Informationen zur Verjährung von Inkassoschulden sowie der Verjährung titulierter Zinsen erhalten Sie hier.

Wer trägt die Kosten bei einem Vollstreckungsbescheid?

Im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens können einige Kosten auf Sie zukommen. Die Höhe dieser Kosten hängt vom Wert der offenen Forderung ab. Für den Vollstreckungsbescheid verlangt das Gericht stets einen Kostenvorschuss. Wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, muss der Schuldner die gesamten Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens, inklusive Gerichts- und Inkassokosten, tragen. Sie als Gläubiger können die Ihnen entstandenen Kosten also im Nachhinein von Ihrem Schuldner zurückverlangen.

Legt der Schuldner beim Land- oder Amtsgericht Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, müssen Sie als Gläubiger Ihre Ansprüche gerichtlich weiterverfolgen. Tun Sie dies nicht, bleiben Sie auf den Kosten sitzen. Gleiches gilt, wenn in einem Klageverfahren der Prozess vor den Land- und Amtsgerichten verloren wird. Dann müssen Sie neben den Kosten für den Vollstreckungsbescheid weitere Kosten für das Gericht und gegebenenfalls für den gegnerischen Anwalt zahlen. Wegen dieses Kostenrisikos raten wir Ihnen, nur Forderungen zu verfolgen, die berechtigt und nicht verjährt sind.

Kompetente Unterstützung: Vom Mahnbescheid bis zur Zwangsvollstreckung

Gerne unterstützen wir von paywise Sie bei der Verfolgung Ihrer offenen Forderungen. Als Experten im Bereich des Mahnwesens und des Forderungsmanagements begleiten wir Sie während des gesamten Inkassoverfahrens. Ihr Schuldner hat seinen Wohnsitz im Ausland oder Sie möchten nicht nur Groß-, sondern auch Kleinbeträge einziehen lassen? Kein Problem: Ob Europäischer Zahlungsbefehl oder EU-Verfahren für geringfügige Forderungen: Paywise übernimmt den Forderungseinzug.

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