21. Juli 2021

Inkassoverfahren: Wie läuft der Inkasso-Prozess ab?

Um die Vorteile eines digitalen Inkassos aufzuzeigen, muss man sich zunächst mit dem herkömmlichen Ablauf des Inkassoverfahrens befassen: In der Regel bemerken Sie als Gläubiger zuerst, dass sich Ihr Mandant oder Kunde im Zahlungsverzug befindet. Das ist oft nach einem Kauf auf Rechnung der Fall (wenn der Käufer die Rechnung nicht fristgerecht begleicht). Aber auch beim Lastschriftverfahren kann es zu Rücklastschriften kommen, die wiederum einen professionellen Forderungseinzug erforderlich machen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie rund um das Inkassoverfahren wissen müssen.

Was ist ein Inkassoverfahren – und was passiert, wenn ein Inkasso eingeschaltet wird?

Reagiert Ihr Schuldner nicht auf erneute Zahlungserinnerungen oder Mahnungen, ist es empfehlenswert, zeitnah ein Inkasso zu beauftragen. Inkassounternehmen wie beispielsweise paywise verfügen über ausreichend Expertise im Mahnwesen und im Forderungsmanagement. Als erfahrene Dienstleister kennen sie nicht nur den genauen Ablauf des Mahnverfahrens sowie des Gerichtsverfahrens. Vielmehr weiß ein guter Inkassodienst ebenfalls, wie sich Forderungen am besten durchsetzen und auch Kleinbeträge einziehen lassen. Doch wie läuft ein solches Inkassoverfahren eigentlich genau ab?

I. Inkassoverfahren: Das Inkasso einschalten – wie läuft das ab?

Sie als Gläubiger wollen ein Inkassoverfahren einleiten. Hierfür müssen Sie Ihre Rechnungen und Unterlagen an einen Anwalt oder ein Inkassounternehmen schicken. Alternativ können Sie die Dokumente auch direkt im System des Inkassodienstes erfassen. Bei paywise ist es hingegen wesentlich einfacher, ein Inkassoverfahren in die Wege zu leiten. Hier können Sie – genau wie bei unseren Partnerkanzleien – Ihre Rechnungen ganz einfach per Upload, Online-Formular oder E-Mail übermitteln.

II. Außergerichtliche Zahlungsaufforderung und Forderungseinzug

Mit Beginn des Inkassoverfahrens fordern wir den Schuldner per Brief zur Zahlung auf. Das heißt, Ihre Kunden haben die Möglichkeit, die Forderung innerhalb einer bestimmten Frist zu begleichen. Anders als konventionelle Inkassounternehmen versuchen wir außerdem, die Schuldner auf allen zur Verfügung stehenden Wegen zu erreichen. So kann die Kontaktaufnahme bei Bedarf auch per SMS, E-Mail oder WhatsApp erfolgen.

III. Diese Kosten kommen im Rahmen eines (herkömmlichen) Inkassoverfahrens auf Sie zu

Je nach Inkassounternehmen und Forderungshöhe können Ihnen zu diesem Zeitraum bereits hohe Kosten in Form von Mahngebühren entstehen. Zwar sind Inkassobüros darum bemüht, die Kosten stattdessen dem säumigen Schuldner in Rechnung zu stellen. Kann dieser die offenen Forderungen aber nicht begleichen, bleiben Sie zunächst auf den Kosten für Rechtsanwalt und Inkassounternehmen sitzen.

Hinzu kommt, dass derartige „Aufforderungsschreiben“ Ihre Kundenbeziehungen oft nachhaltig belasten – und den weiteren Verlauf des Inkassoverfahrens negativ beeinflussen. Eine Zahlung erfolgt oftmals nicht.

IV. Gerichtliche Mahnverfahren und gerichtliches Verfahren

Wird die offene Forderung nicht innerhalb der gesetzten Frist beglichen, folgt nun der nächste Schritt innerhalb des Inkassoverfahrens: Die Beantragung des Mahnbescheids. Je nach Reaktion des Schuldners sind daraufhin mehrere Szenarien denkbar.

1. Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Der säumige Schuldner legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Jetzt muss ein Richter das Gerichtsverfahren einleiten. In diesem Fall sind dem Inkassounternehmen gewissermaßen die Hände gebunden. Denn ein klassischer Inkassodienst kann Ihre Interessen vor Gericht nicht vertreten.Dies können – gerade vor dem Landgerichten – nur zugelassene Anwälte, die Sie dann gesondert einschalten und bezahlen müssen. Hier bei paywise bekommen Sie hingegen alle Leistungen aus einer Hand. Auf Wunsch vermitteln wir Sie gerne an eine unserer Partnerkanzleien.

2. Kein Widerspruch, dann Vollstreckungsbescheid

Legt der säumige Kunde/Mandant nicht oder nicht fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, beantragt das Mahngericht einen Vollstreckungsbescheid. Gegen diesen Bescheid kann der Schuldner dann wiederum Einspruch einlegen. Andernfalls ist die Forderung tituliert. Im Falle eines Einspruchs müssen Sie ebenfalls vor Gericht ziehen – und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.

3. Das gerichtliche Verfahren

Legt der säumige Schuldner hingegen Widerspruch ein, ist ein Gerichtsverfahren unumgänglich. Dieses läuft wie folgt ab:

  1. In einem ersten Schritt müssen Sie Ihren Anspruch vor Gericht geltend machen. Dies geschieht im Rahmen einer schriftlichen Klage oder Anspruchsbegründung.Grundsätzlich ist es ratsam, hierbei einen Rechtsanwalt einzuschalten. Dieser kann den Klageantrag für Sie formulieren und dem Gericht den Sachverhalt darlegen. Hierfür wird er entsprechende Beweismittel vorlegen. Laien sind hier oft überfordert und machen Fehler, die mitunter Geld (beispielsweise in Form von Zinsen) kosten können.
  2. Anschließend hat der Schuldner die Möglichkeit, sich gegen die Klage oder Anspruchsbegründung zu verteidigen. Er kann also versuchen, die dargelegten Forderungen zu widerlegen. Tut er dies nicht, wird das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen. Gegen die Klageerwiderung des säumigen Schuldners können Sie dann ebenfalls Argumente und Beweise vorbringen.
  3. Im Anschluss daran findet eine Gerichtsverhandlung vor einem Richter statt. Hier gibt der Richter eine Einschätzung zur Sache und Rechtslage ab und macht – wenn dies sachdienlich erscheint – einen Vergleichsvorschlag. Kommt es zu keiner Einigung und wurde der erforderliche Sachverhalt – ggf. im Rahmen einer Beweisaufnahme – festgestellt, ergeht ein Urteil. Die Forderung ist nun – soweit das Urteil rechtskräftig wird – tituliert.

V. Zwangsvollstreckung (nach gerichtlichem Mahnverfahren oder Gerichtsverfahren)

Ist die Forderung gegen den säumigen Schuldner einmal tituliert, wird der Schuldner erneut zur Zahlung aufgefordert. Sollten Sie einen Inkassoanwalt oder ein herkömmliches Inkassounternehmen beauftragt haben, können Ihnen dabei weitere Kosten entstehen. Kommt der säumige Schuldner dieser Aufforderung zur Zahlung der offenen Forderung nicht nach, ist der nächste Schritt die Zwangsvollstreckung.

1. Zwangsvollstreckung durch Kontopfändung

Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist es nun möglich, auf das pfändbare Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Schuldner überhaupt über Vermögen oder Einkommen verfügt, das sich pfänden lässt. Unter anderem kann dann eine Lohnpfändung oder Kontopfändung erfolgen.

2. Forderungseinzug durch Gerichtsvollzieher

Auch bewegliches Vermögen des säumigen Schuldners, wie Bargeld, Schmuck oder ein Auto, sind pfändbar. Dies erfolgt im Rahmen der Beauftragung eines Gerichtsvollziehers.

3. Zwangsvollstreckung bei Immobilien

Verfügt der säumige Schuldner über Immobilien (Grundstücke, Wohnungseigentum), ist zudem eine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek möglich. Diese hätten dann im Falle der Nichtzahlung die Zwangsversteigerung bzw. Zwangsverwaltung zur Folge.

paywise: Ihr Partner für ein erfolgreiches Inkassoverfahren

Als erfahrenes Inkassounternehmen übernimmt paywise für Sie nicht nur den kompletten Forderungseinzug. Gerne helfen wir Ihnen auch dabei,

Egal ob Forderungseinzug oder Hemmung der Verjährung: Wir sind Ihre Anlaufstelle Nummer eins und stehen Ihnen während des gesamten Inkassoverfahrens mit Rat und Tat zur Seite.

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