Sie haben ihre vertraglich geschuldete Leistung erbracht, aber Ihr Kunden will hartnäckig nicht bezahlen, dann sollten Sie ein Inkassounternehmen, wie paywise, einschalten, das Sie beim Forderungseinzug unterstützt.
Sollten die außergerichtlichen Inkassomaßnahmen keinen Erfolg zeigen, wird bei unbestrittenen Forderungen in der Regel das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Nachdem der Mahnbescheid beantragt wurde und der Schuldner hiergegen keinen Widerspruch eingelegt hat, ist es Zeit einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Aber was ist ein Vollstreckungsbescheid eigentlich und wie kommt man zu einem Vollstreckungsbescheid, welche Kosten sind mit dem Vollstreckungsbescheid verbunden und welche Fristen müssen beachtet werden.
Wir geben alle Antworten zum Vollstreckungsbescheid:
Was ist ein Vollstreckungsbescheid?
Der Vollstreckungsbescheid ist der zweite Teil des gerichtlichen Mahnverfahrens. Nachdem ein Mahnantrag beim zuständigen Mahngericht gestellt wurde, wird dem Schuldner der Mahnbescheid zugestellt. Nach der Zustellung hat der Schuldner die Möglichkeit, gegen den Mahnbescheid zwei Wochen lang Widerspruch einzulegen.
Erfolgt kein Widerspruch kann der Gläubiger einer offenen Forderung einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Gegen diesen Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner wiederum zwei Wochen nach Zustellung an ihn Einspruch einlegen.
Tut er dies nicht, wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig. Der rechtskräftige Vollstreckungsbescheid ist ein Titel. Er hat somit die gleichen Wirkungen wie ein Urteil, in dem der Schuldner zu einer Zahlung verurteilt wurde.
Die Zwangsvollstreckung mit einem Vollstreckungsbescheid
Aus einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. Es kann also zum Beispiel ein Gerichtsvollzieher mit der Pfändung von Gegenständen beauftragt werden (z.B. Bargeld oder Schmuck).
Haben die Pfändungen des Gerichtsvollziehers keinen Erfolg, kann der Gerichtsvollzieher aufgrund des Vollstreckungsbescheids auch eine Vermögensauskunft des Schuldners einholen. Hier muss der Schuldner an Eidesstatt Auskunft über seine gesamte Vermögenslage geben, z.B. welche Vermögenswerte er hat, ob noch Konten bestehen oder wer sein Arbeitgeber ist.
Aufgrund des Vollstreckungsbescheids kann zudem ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt werden. Mit dem Vollstreckungsbescheid ist es also möglich Gehaltsforderungen oder Bankguthaben zu pfänden und an den Gläubiger auszahlen zu lassen.
Vollstreckungsbescheid: Die wichtigsten Fristen im Überblick
Um die Zwangsvollstreckung aus dem Vollstreckungsbescheid betreiben zu können, müssen im Vorfeld verschiedene Fristen beachtet werden. Auch bei der Beantragung des Vollstreckungsbescheids sind Fristen zu beachten, deren Nichteinhaltung zu Rechtsnachteilen führen kann.
Kein Vollstreckungsbescheid bei verjährten Forderungen
Vor Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. der Beantragung des Vollstreckungsbescheids sollte geprüft und sichergestellt sein, dass die offene Forderung nicht verjährt ist.
Im Falle der Verjährung kann der Schuldner Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben und eine Zahlung dauerhaft verweigern. Dies hätte zur Folge, dass man die Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens und des Vollstreckungsbescheids zu tragen hätte, hinzukommen dann ggf. Kosten der anwaltlichen Vertretung des Schuldners.
Vertragliche Ansprüche, die auf Zahlung gerichtet sind, verjähren nach § 195 BGB in drei Jahren nach Entstehung und Fälligkeit der Forderung. Dies ist in der Regel die Rechnungsstellung, die Fälligkeit der Miete nach dem Mietvertrag (z.B. dritter Werktag des Monats) oder der vereinbarte Rückzahlungszeitpunkt bei Darlehen.
Zu beachten ist, dass all diese Ansprüche nicht unter dem Jahr verjähren, sondern immer zum 31. Dezember. Eine Rechnung die zum Beispiel am 31.03.2022 gestellt wurde, verjährt damit am 31.12.2025.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist sollte man es sich gut überlegen, einen Vollstreckungsbescheid zu beantragen. Zwar kann man Glück haben, wenn der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch einlegt. Legt er gegen den Vollstreckungsbescheid jedoch Einspruch ein, hat man nicht nur die offene Forderung verloren, sondern muss auch die Kosten des gerichtlichen Verfahrens, inklusive Vollstreckungsbescheid, tragen.
Mit der rechtzeitigen Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens und Beantragung eines Vollstreckungsbescheids kann jedoch die Verjährung der offenen Forderung verhindert, in der Rechtssprache „gehemmt“, werden.
Es empfiehlt sich also, jedes Jahr die offene Postenliste auf nichtbezahlte Forderungen zu prüfen um dann rechtzeitig einen Vollstreckungsbescheid beantragen zu können.
Einspruchsfrist gegen einen Vollstreckungsbescheid
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner als Antragsgegner bis zu zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Tut er dies nicht, ist der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig und kann nur in wenigen Ausnahmefällen noch angegriffen werden (z.B. Fehler bei der Zustellung). Nach Ablauf der Einspruchsfrist kann also die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
Wenn der Schuldner fristgerecht Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt hat, ist das gerichtliche Mahnverfahren beendet und die offene Forderung muss im regulären gerichtlichen Verfahren vor den Amts- und Landgerichten weiterverfolgt werden. Hier muss die offene Forderung mit einer Klage bzw. Anspruchsbegründung dargelegt werden und Beweise müssen angeboten werden. Im Gegensatz zum automatisierten Mahnverfahren wird im Verfahren vor den Amts- und Landgerichten eine inhaltliche Prüfung der Ansprüche vorgenommen.
Das gerichtliche Verfahren nach dem Widerspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid ist mit weiteren nicht unerheblichen Kosten verbunden, diese hat der Schuldner vollumfänglich zu tragen, wenn die Forderung berechtigt ist.
Verjährung: Wann ist ein Vollstreckungsbescheid verjährt?
Forderungen, die mit einem Vollstreckungsbescheid rechtskräftig festgestellt wurden, unterliegen nicht mehr der regelmäßigen Verjährung von 3 Jahren. Mit einem Vollstreckungsbescheid kann die Zwangsvollstreckung für 30 Jahrebetrieben werden.
Sollte ein Schuldner also einmal nicht in der Lage sein, die offene Forderung zu begleichen, so kann in regelmäßigen Abständen durch Zwangsvollstreckungsversuche aus dem Vollstreckungsbescheid geklärt werden, ob sich die Vermögenslage des Schuldners verbessert hat.
Wer trägt die Kosten bei einem Vollstreckungsbescheid?
Durch das gerichtliche Mahnverfahren und den Vollstreckungsbescheid entstehen Kosten. Zum einen entstehen Gerichtskosten, zum anderen können Kosten für den Anwalt oder ein Inkassounternehmen anfallen.
Die Höhe dieser Kosten hängt vom Wert der offenen Forderung ab. Für den Vollstreckungsbescheid verlangt das Gericht einen Kostenvorschuss vom Gläubiger. Wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig, muss der Schuldner die gesamten Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens, inklusive Gerichts- und Inkassokosten tragen. Der Gläubiger hat die Kosten des Vollstreckungsbescheids dann also nicht zu tragen, sondern kann diese vom Schuldner bezahlt verlangen.
Legt der Schuldner gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch ein und der Gläubiger verfolgt die Ansprüche nicht vor den Land- und Amtsgerichten weiter, bleibt der Gläubiger auf den Kosten des Vollstreckungsbescheids sitzen. Gleiches gilt, wenn in einem Klageverfahren der Prozess vor den Land- und Amtsgerichten verloren wird. Dann muss der Gläubiger neben den Kosten für den Vollstreckungsbescheid weitere Kosten für das Gericht und ggf. für den gegnerischen Anwalt zahlen.
Wegen des Kostenrisikos empfiehlt es sich also, nur solche Forderungen mit einem Vollstreckungsbescheid zu verfolgen, die berechtigt und nicht verjährt sind.
Bei Verfolgung solcher Forderungen mit einem Vollstreckungsbescheid unterstützen Sie die Inkasso-Experten von paywise jederzeit gerne.