Allgemeine Geschäftsbedingungen

der paywise GmbH, Hopfenstraße 8, 80335 München („paywise“) für Aufträge zum Forderungseinzug.

1. Geltungsbereich, Leistungsbeschreibung

1.1. paywise führt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie den Forderungseinzug als registriertes Inkassounternehmen durch. Der Auftrag umfasst den außergerichtlichen Forderungseinzug, das gerichtlichen Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren und die Langzeitüberwachung.

1.2. Das Leistungsangebot von paywise richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3. Falls die Durchführung eines streitigen Verfahrens vor den Amts- und Landgerichten erforderlich und hierzu ein gesonderter Auftrag erteilt wird, bereitet paywise die uns zur Verfügung stehenden Unterlagen auf und leitet diese an die Partnerkanzlei von paywise weiter, sodass das streitige Verfahren durch die Partnerkanzlei fortgeführt werden kann. Die Kosten der Partnerkanzlei trägt der Auftraggeber selbst und nach gesonderter Vereinbarung mit der Partnerkanzlei.

1.4. Eine Forderung darf an paywise nur übergeben werden, wenn der Schuldner die Forderung nicht bestreitet, sich mit der Zahlung in Verzug befindet und eine zu erbringende Gegenleistung bereits erbracht wurde

2. Login-Bereich

2.1. Wenn Sie das erste Mal einen Auftrag zum Forderungseinzug über paywise.de erteilen, wird paywise für Sie einen passwortgeschützten Login-Bereich freischalten, in dem Sie den aktuellen Bearbeitungsstatus Ihrer Aufträge verfolgen können.

2.2. paywise und – im Falle der Durchführung des streitigen Verfahrens die Partnerkanzlei – wird in der Regel über Ihren persönlichen Login-Bereich mit Ihnen kommunizieren. In Ihrem persönlichen Login-Bereich werden auch sämtliche Dokumente und Rechnungen zu Ihren Aufträgen zum Download bereitgestellt. Ein zusätzlicher Versand von Dokumenten per Post oder per E-Mail erfolgt nicht.

3. Vertragsschluss

3.1. Sie geben durch Ihren Auftrag zum Forderungseinzug (z.B. per Online-Formular, Schnittstelle oder E-Mail) ein Angebot zum Abschluss eines Inkassovertrags zwischen Ihnen und paywise ab.

3.2. Der Inkassovertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch paywise oder durch Durchführung des Inkassoauftrags zustande.

4. Forderungseinzug durch paywise

4.1. Nach Auftragsbestätigung von paywise wird der Schuldner zunächst außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert, sofern Sie paywise nicht mit der sofortigen Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens beauftragt haben.

4.2. paywise darf dem Schuldner während des gesamten Inkassoverfahrens nach eigenem Ermessen Ratenzahlungen von bis zu 6 monatlichen Raten anbieten.

4.3. Sie beauftragen paywise bereits jetzt – wenn der Schuldner nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt – unverzüglich den Erlass eines Mahnbescheids und nach Ablauf der Widerspruchsfrist den Erlass eines Vollstreckungsbescheids zu beantragen. paywise kann einen Vorschuss für die zu verauslagenden Gerichtskosten anfordern und die Einleitung des Mahnverfahrens von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen.

4.4. Sie beauftragen paywise bereits jetzt, nach Erlass eines vollstreckbaren Titels unverzüglich die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner einzuleiten. paywise kann einen Vorschuss für die voraussichtlich zu verauslagenden Vollstreckungskosten (z.B. für Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsgericht) anfordern und die Einleitung des Mahnverfahrens von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen.

4.5. Wenn Ihr Schuldner die Forderung bestreitet, Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt, ist der Auftrag zum Forderungseinzug durch paywise zunächst beendet. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene Gebühren nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) bzw. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an paywise zu bezahlen.

In diesem Fall können Sie in Ihrem paywise Login-Bereich unsere Partnerkanzlei mit der Durchführung des streitigen Verfahrens beauftragen. Die Partnerkanzlei ist zur Annahme des Auftrags nicht verpflichtet und entscheidet im Einzelfall, ob und gegebenenfalls zu welchen Konditionen der Auftrag angenommen werden kann.

5. Kosten

5.1. paywise erhält für jeden Auftrag eine sich nach dem Gegenstandswert richtende Vergütung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) i.V.m. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

5.2. paywise verlangt sowohl für die außergerichtliche Tätigkeit als auch für die gerichtliche Tätigkeit im Mahnverfahren von Ihnen keinen Vorschuss für die Inkassovergütung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetzt (RDG) i.V.m. dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), solange die Forderung berechtigt und unbestritten bleibt und wenn sich Ihr Schuldner bei der Beauftragung bereits in Verzug befindet. Die Vergütung von paywise als Inkassounternehmen wird vom Schuldner als Verzugsschaden verlangt. paywise verlangt von Ihnen die Inkassovergütung erst dann, entweder eine Zahlung des Schuldners erfolgt oder Sie den Auftrag (vorzeitig) kündigen.

5.3. paywise darf die Vergütung sowohl für die außergerichtliche Tätigkeit als auch die gerichtliche Tätigkeit unabhängig von der Zahlung des Schuldners von Ihnen verlangen, wenn der Schuldner das Bestehen der Forderung bestreitet oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid bzw. Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt. In diesem Fall handelt es sich nämlich nicht mehr um den Einzug einer unbestrittenen Forderung. Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis, dass paywise zwar das Insolvenzrisiko Ihres Schuldners tragen kann, aber nicht das Risiko des Bestehens Ihrer Forderung

5.4. Da paywise von Ihnen in der Regel keinen Vorschuss für die Inkassovergütung verlangt, erhält paywise für den Fall der vollständigen Bezahlung der Forderung einschließen Gebühren und Auslagen als zusätzliche Erfolgsvergütung von Ihnen den Anspruch gegen den Schuldner auf Verzugszinsen, den Sie hiermit an paywise abtreten.

5.5. Auslagen für erforderliche Recherchen zur Bonität und Identität des Schuldners, Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten werden Ihnen von paywise in Rechnung gestellt. paywise ist nicht zur Verauslagung dieser Kosten verpflichtet und darf von Ihnen auch einen Vorschuss in Höhe der voraussichtlich anfallenden Kosten verlangen.

6. Abrechnung und Auszahlung

6.1. paywise rechnet nach Zahlungseingängen des Schuldners unverzüglich mit Ihnen ab.

6.2. Zahlungen des Schuldners werden zunächst auf die Vergütung und Auslagen von paywise verrechnet.

6.3. Soweit Vergütung und Auslagen von paywise ausgeglichen sind, werden die weiteren Zahlungen des Schuldners bis zur Höhe der Hauptforderung unverzüglich an Sie ausbezahlt.

6.4. Bei einem offenen Saldo im Rahmen einer Forderung des Auftraggebers darf paywise mit dem Guthaben aus einer anderen Forderung aufrechnen.

6.5. paywise steht ein Zurückbehaltungsrecht an den Vollstreckungsunterlagen einschließlich des Vollstreckungstitels bis zur Zahlung zu.

6.6. Abrechnungen von paywise werden in elektronischer Form gestellt und in Ihrem persönlichen Login-Bereich zum Download bereitgestellt oder per E-Mail an Sie übersendet.

7. Kündigung, Folgen einer vorzeitigen Kündigung

7.1. Sie können den Auftrag jederzeit kündigen. paywise wird dann den Forderungseinzug unverzüglich einstellen, bereits gestellte Anträge zurücknehmen und über angefallene Inkassovergütung, Auslagen und erhaltene Zahlungen des Schuldners abrechnen.

7.2. Wenn Sie den Auftrag kündigen, bevor die Vermögenslosigkeit des Schuldners entweder aufgrund einer Vermögensauskunft oder eines Insolvenzverfahrens feststeht, gilt dies als vorzeitige Kündigung. Als vorzeitige Kündigung gilt auch eine Kündigung durch paywise, nachdem Sie einen angeforderten Vorschuss gemäß Ziff. 5.5 trotz Erinnerung nicht bezahlt haben.

7.3. Sofern die Forderung zum Zeitpunkt der Kündigung unbestritten war und es sich nicht um eine vorzeitige Kündigung handelt, können Sie Ihren Anspruch gegen den Schuldner auf Ersatz der entstandenen Inkassovergütung an Erfüllungs statt an paywise abtreten. Sie müssen in diesem Fall auch dann keine Vergütung bezahlen, wenn der Schuldner über kein Vermögen verfügt oder in Insolvenz geraten sollte. paywise kann den Anspruch dann im eigenen Namen gegen den Schuldner weiterverfolgen.

7.4. Sollte sich eine Forderung als streitig erweisen, wird paywise den Auftrag niederlegen und behält sich vor, die Auslagen und Inkassokosten / Gebühren gegenüber Ihnen abzurechnen.

8. Haftung

8.1. paywise haftet für eigenes Verschulden und für das Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und/oder seiner Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. Bei Nicht-Kaufleuten haftet paywise in Fällen des Verzugs und der Unmöglichkeit für leichtes Verschulden, im Übrigen aber nur bei grobem Verschulden. Eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung von paywise – insbesondere eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine gesetzliche Garantiehaftung – bleibt von den Haftungsbeschränkungen unberührt.

8.2. paywise führt keine Verjährungskontrolle bezüglich der gegenständlichen Forderung durch. Die Haftung ist diesbezüglich ausgeschlossen.

8.3. Sollte trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses beziehungsweise der Haftungsbeschränkung ein Haftungsfall eintreten, ist der Höchstbetrag pro Haftungsfall auf 250.000,00 €, jedoch nicht über 1.000.000,00 € für alle Haftungsfälle pro Kalenderjahr, beschränkt.

9. Datenschutz

9.1. paywise verarbeiten im Rahmen des Auftrags Daten entsprechend den Anforderungen und Bestimmungen der DSGVO.

9.2. Weitere Informationen erhalten Sie in den Datenschutzhinweisen von paywise unter https://paywise.de/datenschutz/

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

10.1. Aufträge, die Sie paywise im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.2. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus Aufträgen, die Sie paywise im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilen, ist München.

München, den 07.11.2022

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