Inkasso-Schulden: Wann sind sie verjährt?
Für viele Unternehmen stellt sich die Frage, wie lange Sie Schulden lassen bzw. ein Inkasso beauftragen können. Wichtigster Punkt hierbei ist die Verjährung von Inkasso-Schulden.
In diesem Artikel wollen wir für Sie beleuchten, wann Inkasso-Schulden verjähren und wie lange Sie einen professionellen Forderungseinzug beauftragen können.
Die Verjährung von Schulden im Allgemeinen
Die Verjährung von Schulden richtet sich grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wann die Verjährung eintritt, richtet sich nach der jeweiligen Schuld.
Im Allgemeinen verjähren Schulden aus Verträgen nach der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 195 BGB. Hiernach beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre. Die allgemeine Verjährungsfrist beginnt immer mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Dies gilt für die meisten Inkasso-Schulden, also Forderungen die auf Zahlung gerichtet sind:
- Schulden wegen Kaufpreiszahlung
- Mietschulden
- Schulden aus Dienstleistungen
- Schulden bei Handwerkern
- Schulden wegen Zahlung von Lohn
- Schulden aus Fitnessstudio-Verträgen
Spezielle Formen der Verjährung von Schulden
Neben der regelmäßigen Verjährung gibt es noch weitere (längere) Verjährungsfristen für Schulden. So verjähren Steuerschulden frühestens nach fünf Jahren. Schulden gegenüber Krankenkassen verjähren erst vier Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie fällig geworden sind. Falls die Krankenversicherungsbeiträge vorsätzlich nicht bezahlt wurden, tritt die Verjährung erst nach 30 Jahren ein.
Für die meisten Gläubiger ist jedoch die 30-jährige Verjährungsfrist von Schulden relevant. Diese Verlängerung der regelmäßigen Verjährungsfristen tritt immer dann ein, wenn der Gläubiger einen Schuldtitel erwirkt hat.
Die Schuld ist dann gerichtlich festgestellt oder auf sonstige Weise offiziell bestätigt.
Inkasso-Schulden können zum Beispiel durch einen Vollstreckungsbescheid, ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis tituliert werden. Ist der Titel rechtskräftig gilt die 30-jährige Verjährungsfrist für die Schuld und als Gläubiger kann über einen Zeitraum von 30 Jahren die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betrieben werden.
Gerade bei Schuldnern, die gerade nicht in der Lage sind, ihre Inkasso-Schulden zu bezahlen, bietet es sich daher an, die Verjährung zu verhindern und die Schulden titulieren zu lassen. Dies ist zum Beispiel gerade dann sinnvoll, wenn erwartet werden kann, dass sich die wirtschaftliche Situation des Schuldners verbessert. Dies kann der Fall sein, wenn der Schuldner bald eine Arbeitsstelle antritt oder vielleicht eine Erbschaft zu erwarten ist.
Die Verjährung bei Inkassoschulden
Der Ausdruck „Inkasso-Schulden“ meint fast immer Geldschulden. Geldschulden verjähren – wie bereits eingangs ausgeführt – in dem meisten Fällen in den regelmäßigen Verjährungsfristen von drei Jahren.
Ein Beispiel: Sie haben im Jahr 2019 eine Rechnung gestellt und die Schulden wurden nicht bezahlt, obwohl sie richtig gemahnt haben. Die Verjährung beginnt – trotz der Mahnung – zum 01.01.2020 und endet am 31.12.2022 nach 3 Jahren. Die Schuld ist damit am 01.01.2023 verjährt. Erhebt der Schuldner dann die Einrede der Verjährungen gegen die Inkasso-Schuld, kann diese nicht mehr eingetrieben werden bzw. der Schuldner kann die Zahlung dauerhaft verweigern.
Auf den ersten Blick hören sich drei Jahre lange an, viele Gläubiger zögern aber, Schulden schnell einzuziehen und dann können drei Jahre schnell vorüber sein.
Als Gläubiger empfiehlt es sich also, die Buchhaltung laufend auf offene Inkasso-Schulden zu prüfen und diese Schulden auch einzufordern.
Wichtiger Hinweis: Die Verjährung ist eine Einrede, die vom Schuldner gegen die Schulden erhoben werden muss. Wenn Sie also bei verjährten Schulden ein Inkasso beauftragen und der Schuldner nicht reagiert, kann es trotzdem sein, dass die Schulden eingezogen werden können. Natürlich ist ein solches Vorgehen immer mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden und will daher wohlüberlegt sein.
Inkassobüro beauftragen: Darum lohnt es sich
Wenn Sie ein Inkassobüro sind auf den professionellen Forderungseinzug spezialisiert. Mit einem Inkassounternehmen haben Sie einen starken Partner, der Sie beim korrekten Ablauf von Forderungseinzug und Inkassoverfahren unterstützt
Inkassounternehmen, wie paywise, kümmern sich darum, dass Ihre Rechnung schnell und kostengünstig eingezogen werden.
Nach der außergerichtlichen Aufforderung zur Zahlung der Inkassoschulden, wird ein Mahnbescheid beantragt und anschließend ein Vollstreckungsbescheid. Hierdurch werden die Schulden tituliert und es gilt die 30-jährige Verjährungsfrist.
Sollte Ihr Schuldner die Inkasso-Schulden einmal nicht sofort bezahlen können, nimmt das Inkassobüro die Inkassoschulden in die Langzeitüberwachung und unternimmt in regelmäßigen Abständen Zwangsvollstreckungsversuche, um den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.